Plurez, Vollmer, Chrobog, Fischer, Untersuchungsausschuss, Nachrichten für Recht

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In der morgigen Vernehmung von Außenminister Joschka Fischer (Grüne) am 25.04 im Visa-Untersuchungsausschuss spielen zahlreiche Erlasse aus dem Auswärtigen Amt (AA) eine wichtige Rolle. Im Folgenden eine Erläuterung zentraler Begriffe und Kernaussagen der wichtigsten Anweisungen:

«BONITÄTS»-Erlass vom 2. September 1999: Diese Verfügung wies an, dass Visa-Anträge nicht allein deshalb abgelehnt werden dürfen, weil die finanzielle Situation (Bonität) des deutschen Einladers von den Ausländerbehörden nicht geprüft wurde. Die Prüfung ist Teil der «VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG», mit dem der Einlader sich auf einem Formular quasi zum Bürgen des Antragstellers erklärt.

«PLUREZ»-Erlass vom 15. Oktober 1999: Die Visa-Stellen der Botschaften sollten bei Vorlage einer ADAC-Reiseschutzversicherung («Carnet de Touriste») zur Prüfung eines Kurzzeitvisums «in der Regel» auf weitere Unterlagen des Antragstellers zum Reisezweck, zur Finanzierung und Rückkehrbereitschaft verzichten.

«VOLMER»-Erlass vom 3. März 2000: Die nach Ex-Staatsminister Ludger Volmer benannte Anweisung enthält die umstrittene Formulierung «in dubio pro libertate» («Im Zweifel für die Reisefreiheit»), deren konkreter Verfasser aber noch unbekannt ist. Der Leitsatz sollte angewendet werden, wenn sich nach Abwägung des Einzelfalls die tatsächlichen Umstände, «die für und gegen eine Erteilung des Besuchsvisums sprechen, die Waage halten».

«CHROBOG»-Erlass vom 26. Oktober 2004: Die nach AA-Staatssekretär Jürgen Chrobog benannte Anweisung verschärft die Voraussetzung zur Visa-Erteilung und ersetzt den «Volmer»-Erlass.

(dpa-Nachricht vom 24.4.05) Volltext bei unserem Content-Partner http://www.anwalt-tv.net/lawchannel/cont/channel/chann_full.php?vall=16&feed=14125