Gedenken am zehnten Jahrestag von Srebrenica in Bosnien - geringer Flüchtlingsschutz für bosnische Flüchtlinge in Deutschland
Am vergangen Sonntag, den 10. Juli 2005 war der zehnte Jahrestag des Massakers von Srebrenica, anlässlich dessen mehrere tausend Menschen zum Gedenken an die Gräueltat in die bosnische Stadt gekommen waren. Gleichwohl ist der Flüchtlingsschutz und damit die aufenthaltsrechtliche Situation der 170.000 bosnischen Flüchtlinge in Deutschland bedenklich, wie die Bundesmigrationsbeauftragte Marie Louise Beck mitteilte.
Während des Bürgerkrieges hatten serbische Einheiten und bosnisch-serbische Freischärler die als UNO-Schutzzone erklärte Stadt erobert und genau zehn Jahren 8.000 bosnische Muslime ermordet. Dieses Ereignis gilt als größtes Kriegsverbrechen seit Ende des zweiten Weltkrieges.
Am Sonntag wurden zudem rund 600 Srebrenica-Opfer beigesetzt, die nunmehr identifiziert werde konnten. Viele Väter und Mütter wissen jedoch noch immer nichts Genaues über den Verbleib ihrer Kinder. Bundesaußenminister Joschka Fischer hatte dieses Verbrechen am Wochenende als ein Sinnbild des Versagens der internationalen Gemeinschaft bezeichnet. Er betonte allerdings, dass diese jedoch daraus ihre Lehren gezogen habe.
Allerdings sind die Hauptschuldigen, General Mladic und der politische Führer der bosnischen Serben, Karadzic, sind immer noch auf der Flucht.
Derzeit leben knapp 170.000 Menschen aus Bosnien-Herzegowina in Deutschland. Wie Marie-Luise Beck (B?90/die Grünen), Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, auf dem 5. Berliner Flüchtlingssymposium am 20. Juni 2005 sagte, sei insbesondere nach Srebrenica zwar eine große Bereitschaft vorhanden gewesen, Flüchtlinge aufzunehmen. Diesen sei jedoch niemals ein vollkommener Flüchtlingsschutz zu Teil geworden. Vielmehr habe es seit Beginn der Aufnahme von Flüchtlingen aus diesen Gebieten zu wesentlichen Einschränkungen der Reisefreiheit, des Familiennachzuges und des Arbeitsmarktzuganges gegeben. Auch der Schutz vor Abschiebungen sei in Bezug auf diese Flüchtlingsgruppe weniger stark ausgeprägt; diese Menschen seien insbesondere für staatliche Rückführungsmaßnahmen leichter verfügbar. Beck hatte entschieden darauf hingewiesen, dass es sehr bedenklich sei, dass der Schutzumfang und die Schutzdauer allein von politischen Motiven abhängen, wenn wie in diesem Fall schutzsuchende Menschen nicht als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt werden.
Das Gedenken an Massaker und Kriegsgräuel sollte uns nicht nur Trauer für die unmittelbaren Opfer dieser Verbrechen Empfinden lassen. Wenn uns solche Ereignisse erschüttern und betroffen machen, sollten wir auch bedenken, wie Menschen, die in Srebrenica gelebt haben, die dort Freunde und Verwandte verloren haben zu einer Rückkehr in ihre Heimat stehen. Es mag für viele Flüchtlinge wirtschaftliche Gründe geben, in Deutschland bleiben und nicht in das jeweilige Heimatland zurückkehren zu wollen. Angesichts der schrecklichen Ereignisse, die sich gerade auch in den Auseinandersetzungen im ehemaligen Jugoslawien zugetragen haben, spricht vieles dafür, den Flüchtlingen zu glauben, wenn sie Anzeichen von Traumatisierungen zeigen. Daran sollten wir denken, wenn wir all zu schnell rein wirtschaftliche Motive als Bleibeggrund unterstellen.
von Daniel Naujoks