Koalitionsvertrag, Ausländerrecht: IMK ? Bleiberechtsregelung, Bleiberecht für Flüchtilinge, Karlsru

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Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder befasst sich mit Bleiberechtsregelung

Auf Einladung des Vorsitzenden der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK), des baden-württembergischen Innenministers Heribert Rech, fand am 8. und 9. Dezember 2005 in Karlsruhe die 179. Sitzung der Innenministerkonferenz statt. Dabei wurde ausführlich über eine Bleiberechtsregelung diskutiert, sagte Innenminister Heribert Rech. Die Befürworter hätten argumentiert, dass es zur Vermeidung von Härtefällen notwendig sei, wirtschaftlich und sozial integrierte Ausländer, deren Kinder in Deutschland aufgewachsen oder sogar geboren seien, ein Aufenthaltsrecht einzuräumen.

?Uns allen ist klar, dass es hier ganz konkret um das Schicksal von Menschen geht, die schon längere Zeit bei uns sind?, sagte Rech. Bei allem Verständnis für deren Situation müsse man sehen, dass eine Bleiberechtsregelung Personen betrifft, die sich nicht rechtmäßig bei uns aufhalten und deshalb ausreisepflichtig sind. Mehrere Konferenzteilnehmern hätten auch argumentiert, dass durch eine Bleiberechtsregelung der Zuwanderungskompromiss untergraben würde und eine solche Regelung für andere geradezu eine Einladung sein könne, sich mit allen Mitteln einer Aufenthaltsbeendigung zu entziehen. Außerdem sehe das Zuwanderungsgesetz schon jetzt vor, aus humanitären Gründen Aufenthaltserlaubnisse für Personen zu erteilen, die nicht abgeschoben werden könnten und denen auch eine freiwillige Ausreise nicht möglich sei. Auch könnten nach dem neuen Zuwanderungsrecht über Härtefallkommissionen in Fällen von außergewöhnlicher menschlicher Tragweite, denen die allgemeinen Bestimmungen des Ausländerrechts unter Umständen nicht gerecht werden, Aufenthaltserlaubnisse erteilt werden.

?Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 11. November 2005 ist eine Evaluation des Zuwanderungsgesetzes vorgesehen, in der auch die Prüfung der humanitären Regelungen ausdrücklich angesprochen ist. Wir haben entschieden, uns mit dem Ergebnis dieser Evaluation zu befassen?, betonte Innenminister Rech. Die IMK werde eine länderoffene Arbeitsgruppe auf Ministerebene einrichten, die sich mit der Gesamtproblematik beschäftigt und gegebenenfalls Verfahrensvorschläge entwickelt.
Der Bürgerkrieg im Kosovo sei seit längerem beendet und die Flüchtlinge könnten auf Grund der Sicherheitslage und unter dem Schutz der internationalen Friedenstruppen wieder in ihre Heimat zurückkehren. Trotzdem hielten sich noch sehr viele Kosovaren, vor allem Angehörige der ethnischen Minderheiten, in der Bundesrepublik auf. In Expertengesprächen mit der Verwaltungsmission der Vereinten Nationen im Kosovo (UNMIK), zuletzt im April 2005, seien der zurückzuführende Personenkreis und die Rückführungsmodalitäten festgelegt worden. UNMIK setze sich jedoch inzwischen über die mit der deutschen Seite getroffenen Vereinbarungen hinweg und lehne in sehr vielen Fällen entgegen den Absprachen eine Aufnahme in das Kosovo ab. Dadurch werde die weitere planmäßige Rückführung der Kosovo-Flüchtlinge deutlich beeinträchtigt. ?Dies können wir so nicht hinnehmen. Wenn sich Deutschland insbesondere mit Bundeswehr und Polizei in erheblichem Umfang finanziell und technisch im Kosovo engagiert, können wir erwarten, dass UNMIK seinerseits ihrer völkerrechtlichen Verpflichtung zur Rücknahme der Flüchtlinge nachkommt?, betonte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz. Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble habe mitgeteilt, dass die Bundesregierung diese Problematik mit UNMIK in Kürze erörtern werde.

Auszug aus der Presseerklärung vom 9. Dezember 2005