Zuwanderungsgesetz Bundestag, Max Stadler, Entbürokratisierung des Zuwanderungsgesetzes

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BERLIN. Das Zuwanderungsgesetz ist nun ein Jahr in Kraft. Dazu erklärt der Obmann im Innenausschuss und Innenexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Max Stadler, die Praxis des Zuwanderungsgesetz es habe gezeigt, dass die Befürchtungen, es würden nun alle Schleusen geöffnet, unberechtigt gewesen seien. Allerdings hätten sich auch die Hoffnungen auf eine rasche Lösung, der mit der Migration verbundenen Probleme, nicht erfüllt.

Folgenden Punkte wurden hervorgehoben:
  •  Die Wirtschaft klage zu Recht darüber, dass dringend benötigten Fachkräften die Zuwanderung nach Deutschland erschwert werde. Das liege vor allem daran, dass dieses Gesetz viel zu bürokratisch ausgestaltet worden sei. Die FDP-Bundestagsfraktion forderte deshalb Innenminister Wolfgang Schäuble auf, schnell eine Evaluierung der Zuwanderungsgesetzes vorzulegen und bei notwendigen Änderungen ein Hauptaugenmerk auf eine bessere Praktikabilität und Vereinfachung der Zuwanderungsregel zu richten.
  • Im Bereich der humanitären Regelungen habe sich das Versprechen, Kettenduldungen abzuschaffen noch nicht erfüllt, zudem fehle immer noch eine vernünftige Bleiberechtslösung für Menschen die schon lange in Deutschland leben würden.
  • Die neuen Sprach- und Integrationskurse werden seien von den Zuwanderern gut angenommen: Deshalb sei ein Gesinnungstest bei Einbürgerungen wie er vom Innenministerium in Baden-Württemberg angestrebt wird nicht hilfreich. Er verletze auch den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes, da er sich nur auf muslimische Einbürgerungswillige beziehe.

Quelle:   Pressemitteilung der FDP-Bundestagsfraktion vom 31.12.2005