Bericht Unabhängige Kommission ?Zuwanderung?

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Die im September 2000 eingesetzte Unabhängige Kommission ?Zuwanderung? hat dem Bundesminister des Innern Otto Schily am 4. Juli 2001 den Bericht ?Zuwanderung gestalten ? Integration fördern? übergeben. Mit diesem Bericht werden Empfehlungen für eine künftige Zuwanderungspolitik vorgelegt. Hierzu gehören Überlegungen, wie der erforderliche Bedarf an Zuwanderern ermittelt und wie diese Zuwanderung gesteuert und begrenzt werden kann.

Ferner wird aufgezeigt, wie unter Wahrung der humanitären Verpflichtungen Deutschlands die Asylverfahren fairer, effektiver und kürzer gestaltet werden können und wie Missbräuchen entgegengewirkt werden kann. Die Kommission entwickelt zudem ein Konzept zur Integration von Zuwanderern. Sie hat geprüft, wie sich ihre Empfehlungen in ein europäisches Gesamtkonzept zu Zuwanderung und Asyl einfügen, und unterbreitet Vorschläge zur organisatorischen, institutionellen und rechtlichen Umsetzung ihres Konzeptes.

Die Ergebnisse der Untersuchungen der Kommission sind ausführlich in dem Bericht dargestellt und außerdem in einer Zusammenfassung kurz wiedergegeben mehr dazu siehe hier: Die Adresse zum Herunterladen finden Sie hier.


In der Einleitung der Zusammenfassung heißt es:

Deutschland braucht Zuwanderinnen und Zuwanderer. Für die Gestaltung von Zuwanderung und Integration ist ein Gesamtkonzept erforderlich, das klare Ziele festlegt: humanitärer Verantwortung gerecht werden, zur Sicherung des Wohlstandes beitragen, das Zusammenleben von Deutschen und Zuwanderern verbessern und Integration fördern.

Die Gestaltung der arbeitsmarktbezogenen Zuwanderung muss vor allem folgenden Herausforderungen gerecht werden:
? Deutschland ist in eine immer enger verflochtene Weltwirtschaft eingebettet, in der Qualifikation und Wissen der Menschen entscheidende Wachstumsfaktoren sind. Zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit wird Deutschland künftig noch stärker als bisher auf den internationalen Austausch von Wissen angewiesen sein und gemeinsam mit Menschen anderer Herkunft neue Problemlösungen, Denk- und Arbeitsweisen entwickeln müssen.
? Die Bevölkerung Deutschlands altert und wird im 21. Jahrhundert deutlich abnehmen. Dies wird sich nicht nur auf den Arbeitsmarkt auswirken, sondern auch die Innovationskraft von Wirtschaft und Gesellschaft beeinträchtigen, wenn darauf nicht in angemessener Weise reagiert wird.
? Bereits jetzt können zahlreiche hoch und niedrig qualifizierte Arbeitsplätze nicht besetzt werden, obwohl 3,9 Millionen Menschen arbeitslos gemeldet sind. Möglichst viele dieser Arbeitslosen müssen wieder in reguläre Beschäftigungsverhältnisse gebracht werden.
Reformen sind dringend erforderlich, vor allem in der Bildungs- und Ausbildungspolitik, der Familienpolitik, der Wissenschafts- und Technologiepolitik sowie der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Darüber hinaus müssen aber auch neue Wege für eine im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegende Zuwanderung gefunden werden. Dabei dürfen die Arbeitsmarktchancen der einheimischen Arbeitskräfte nicht beeinträchtigt werden. Davon unberührt ist die Verpflichtung Deutschlands zum Schutz politisch Verfolgter.

Faktisch ist Deutschland seit langem ein Einwanderungsland. Seit 1954 sind rund 31 Millionen Deutsche und Ausländer in die Bundesrepublik gezogen. 22 Millionen Menschen haben das Land im gleichen Zeitraum verlassen. Gegenwärtig leben 7,3 Millionen Ausländer in der Bundesrepublik, das sind 8,9 Prozent der Gesamtbevölkerung. Fast 40 Prozent von ihnen wohnen hier schon seit mehr als 15 Jahren. Es fehlt jedoch bislang ein zeitgemäßes und zukunftsfähiges Gesamtkonzept für die Steuerung der Zuwanderung und die Integration der Zugewanderten - zwei Bereiche, die untrennbar miteinander verbunden sind.

Über Zuwanderung wird heute sachlicher diskutiert als noch vor einigen Jahren. Mit der im Jahr 2000 eingeführten so genannten Greencard für Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie wurde ein grundlegender Wechsel in der Politik eingeleitet (Paradigmenwechsel): Der seit 1973 geltende Anwerbestopp wurde erstmals deutlich relativiert.

Die in der Vergangenheit vertretene politische und normative Festlegung "Deutschland ist kein Einwanderungsland" ist als Maxime der Zuwanderungs- und Integrationspolitik unhaltbar geworden. Immer mehr Menschen wird bewusst, dass Zuwanderung mit Bereicherung, aber auch mit Problemen verbunden war und ist. Sie hat zu mehr kultureller Vielfalt geführt. Wie die Beispiele der Aussiedler und der Gastarbeiter zeigen, hat Deutschland schon früher Zuwanderung gesteuert und Erfahrungen in der Zuwanderungspolitik gesammelt. Diese Erfahrungen sollten genutzt werden.

Die Gestaltung von Zuwanderung und Integration gehört zu den wichtigsten Aufgaben der nächsten Jahrzehnte. Sie erfordert eine langfristig ausgerichtete Politik.
? Deutschland muss weiterhin seine Verantwortung und Verpflichtung als Mitglied der internationalen Staatengemeinschaft wahrnehmen. Das gilt insbesondere für die Verpflichtungen aus der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Wir setzen uns für die weltweite Achtung der Menschenrechte und die Stärkung des Völkerrechts ein und gewähren politisch Verfolgten Schutz.
? Zuwanderung muss so gestaltet werden, dass sie auch im Bewusstsein der Bevölkerung eine Bereicherung für unser Land darstellt. Dies setzt unter anderem voraus, dass die inländische Arbeitslosigkeit abgebaut, die Integration der hier lebenden Zuwanderer verbessert und die der Neuzuwanderer gefördert wird. Integration ist eine dauerhafte politische und gesellschaftliche Aufgabe, die alle im Land lebenden Menschen betrifft.
? Maßnahmen zur Förderung der Integration sollen den Zuwanderern eine gleichberechtigte Teilhabe am wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben ermöglichen. Zugleich müssen Toleranz, Akzeptanz und wechselseitiger Respekt zwischen den Bevölkerungsgruppen gestärkt werden. Integrationsangebote müssen bereit gestellt werden. Zuwanderer sind berechtigt und gehalten, sie wahrzunehmen.
? Grundlegende Entscheidungen in der Migrations- und Asylpolitik werden künftig nicht mehr auf nationaler, sondern auf europäischer Ebene getroffen. Dies ist vor allem eine Folge des Amsterdamer Vertrags, welcher der Europäischen Union (EU) weitreichende Kompetenzen in diesem Bereich überträgt. Schon heute beeinflussen europarechtliche Vorgaben die deutsche Migrations- und Asylpolitik. Bei der Gestaltung des in den kommenden Jahren neu zu schaffenden europäischen Rechts wird es entscheidend darauf ankommen, konsensfähige Regelungen zu finden, die auch der deutschen Zuwanderungssituation gerecht werden. Die Bundesregierung muss ihre Mitwirkungsmöglichkeiten nutzen, um die Vertiefung und Erweiterung der EU voranzutreiben, ohne die Interessen Deutschlands zu vernachlässigen.

Der mit dem Zuwanderungsbericht angemahnte Paradigmenwechsel in der Ausländerpolitik dazu näher: Braun, ZAR 2001, 197; John, ZAR 2001, 211; Putzhammer, ZAR 2001, 204; Renner, ZAR 2001, 147) ist nur in beschränktem Maße eingetreten Mit dem Zuwanderungsgesetz sind zwar einige Anregungen und Empfehlungen der ?Süßmuth-Kommission? im Zuge eines mühsamen politischen Kompromisses verwirklicht worden (Davy, ZAR 2002, 171; Duchrow, EZAR 2002, 273 u. 2004, 339; Feldgen, ZAR 2003, 132; Huber, ZAR 2004, 86; Landsberg, ZAR 2003, 85; Renner, ZAR 2004, 266). Zu klären und zu regeln bleiben aber noch grundlegende Zuwanderungsfragen, insbesondere bei der Zulassung zum Arbeitsmarkt und bei der Verbesserung der Integration vor allem der Kinder und Jugendlichen. Um hierfür wissenschaftliche Grundlagen zu gewinnen, hat der Bundesminister des Innern im April 2003 den Sachverständigenrat für Zuwanderung und Integration unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Rita Süßmuth berufen, der sein erstes Jahresgutachten ?Migration und Integration ? Erfahrungen nutzen, Neues wagen? im Oktober 2004 erstattet hat.