Innenministerkonferenz - Einbürgerungskurs und Eidesleistung zur Einbürgerung

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Stellungnahmen zur Innenministerkonferenz aus Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Saarland und Thüringen zur Einbürgerung (Einbürgerungskurs und Eidesleistung)

Die Innenminister der Bundesländer haben am 4. und 5. Mai auf einer zweitägigen Frühjahrstagung in Garmisch-Partenkirchen unter anderem über die Schwerpunktthemen Bekämpfung des internationalen Terrorismus, Sicherheit der Fußball-WM 2006 und Integration und Einbürgerung beraten.

Auszüge des Beschlusses der Innenministerkonferenz zum Thema Einbürgerung

?Die IMK hält es für erforderlich, dass in Zukunft für die Einbürgerung bundesweit grundsätz-lich folgende gleiche Standards gelten sollen: 

  • Regelmäßig rechtmäßiger Daueraufenthalt von acht Jahren
  • Beherrschen der deutschen Sprache, orientiert am Sprachniveau B 1 des gemeinsamen europäischen Sprachrahmens, was durch einen schriftlichen und mündlichen Sprachtest nachzuweisen ist
  • Höhere Anforderungen an die Rechtstreue: Die bisherigen Bagatellgrenzen, innerhalb de-rer Straftaten die Einbürgerung nicht hindern, sind unverhältnismäßig hoch. Um die Rechts-treue des Einbürgerungsbewerbers sicherzustellen, soll in der Regel künftig bereits eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen die Einbürgerung ausschließen. Dabei sollen kleinere Strafen kumuliert werden können
  • Für Einbürgerungswillige werden in allen Ländern Einbürgerungskurse mit bundeseinheitlichen Standards und Inhalten angeboten und in eigener Verantwortung durchgeführt, in de-nen staatsbürgerliches Grundwissen sowie die Grundsätze und Werte unserer Verfassung vermittelt werden. Die geforderten Kenntnisse müssen insbesondere in den Themenfeldern "Demokratie", Konfliktlösungen in der demokratischen Gesellschaft", "Rechtsstaat", "Sozialstaat", "Verantwortung des Einzelnen für das Gemeinwohl", "Teilhabe an der politischen Gestaltung", "Gleichberechtigung von Mann und Frau", "Grundrechte" sowie "Staatssymbole" erworben werden. Die Kurse sind in der Regel von den Einbürgerungswilligen zu finanzieren.

Die Innenministerkonferenz bittet den Bundesminister des Innern, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu beauftragen, aufbauend auf den Inhalten der Integrationskurse/Orientierungskurse ein Konzept für die Einbürgerungskurse sowie für eine Einbürge-rungsfibel und die Standards für Nachweismodalitäten zu erarbeiten. Ob ausreichende Kenntnisse dieser Inhalte vorliegen, ist von den Einbürgerungsbehörden zu überprüfen. 

  • Loyalitätserklärung und Bekenntnis zu unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung - wie im geltenden Recht vorgesehen - mit der Möglichkeit der Überprüfung von Zweifelsfällen in einem Einbürgerungsgespräch
  • Ausschluss verfassungsfeindlicher Bestrebungen: Über die bereits gesetzlich vorgeschrie-bene Regelanfrage beim Verfassungsschutz hinaus, soll der Einbürgerungsbewerber selbst zu Mitgliedschaften oder Unterstützungshandlungen in extremistischen oder extremistisch beeinflussten Organisationen befragt werden
  • Die Einbürgerung soll in einem feierlichen Rahmen vollzogen werden. Sie soll durch Eid oder feierliches staatsbürgerliches Bekenntnis dokumentiert werden. Dadurch wird die Verbindlichkeit der getroffenen Entscheidung hervorgehoben.

Durch bundesgesetzliche Regelung soll festgeschrieben werden, dass von einzelnen Voraussetzungen Ausnahmen möglich sind, soweit die Integration gesichert ist, und für Bewerber, die besondere Integrationsleistungen insbesondere beim Sprachniveau erbringen, die Mindestzeit des rechtmäßigen Daueraufenthalts auf sechs Jahre verkürzt werden kann. Die IMK richtete eine länderoffene Arbeitsgruppe unter Federführung des Vorsitzlandes ein, mit dem Ziel eine gemeinsame Bundesratsinitiative sowie die weiteren Umsetzungsschritte vorzubereiten.?


Auszug aus der Presseerklärung der Innenministerkonferenz zur Einbürgerung

Die IMK hält es für erforderlich, dass in Zukunft für die Einbürgerung bundesweit
grundsätzlich folgende gleiche Standards gelten sollen:

  • Regelmäßig rechtmäßiger Daueraufenthalt von acht Jahren
  • Beherrschen der deutschen Sprache, orientiert am Sprachniveau B 1 des gemeinsamen europäischen Sprachrahmens, was durch einen schriftlichen und mündlichen Sprachtest nachzuweisen ist
  • Höhere Anforderungen an die Rechtstreue: Die bisherigen Bagatellgrenzen, innerhalb derer Straftaten die Einbürgerung nicht hindern, sind unverhältnismäßig hoch. Um die Rechtstreue des Einbürgerungsbewerbers sicherzustellen, soll in der Regel künftig bereits eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen die Einbürgerung ausschließen. Dabei sollen kleinere Strafen kumuliert werden können
  • Für Einbürgerungswillige werden in allen Ländern Einbürgerungskurse mit bundeseinheitlichen Standards und Inhalten angeboten und in eigener Verantwortung durchgeführt, in denen staatsbürgerliches Grundwissen sowie die Grundsätze und Werte unserer Verfassung vermittelt werden. Die geforderten Kenntnisse müssen insbesondere in den Themenfeldern "Demokratie", Konfliktlösungen in der demokratischen Gesellschaft", "Rechtsstaat", "Sozialstaat", "Verantwortung des Einzelnen für das Gemeinwohl", "Teilhabe an der politischen Gestaltung", "Gleichberechtigung  von Mann und Frau", "Grundrechte" sowie "Staatssymbole" erworben werden. Die Kurse sind in der Regel von den Einbürgerungswilligen zu finanzieren. Die Innenministerkonferenz bittet den Bundesminister des Innern, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu beauftragen, aufbauend auf den Inhalten der Integrationskurse/Orientierungskurse ein Konzept für die Einbürgerungskurse sowie für eine Einbürgerungsfibel und die Standards für Nachweismodalitäten zu erarbeiten. Ob ausreichende Kenntnisse dieser Inhalte vorliegen, ist von den Einbürgerungsbehörden zu überprüfen. Die erforderlichen Kenntnisse sind in der Regel nachgewiesen, wenn der Einbürgerungswillige eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Staatsbürgerkurs, der den Kriterien des BAMF entspricht, erhalten hat. Bei entsprechenden Vorkenntnissen kann die Überprüfung auch ohne die in der Regel obligatorische Kursteilnahme erfolgen
  • Loyalitätserklärung und Bekenntnis zu unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung ? wie im geltenden Recht vorgesehen ? mit der Möglichkeit der Überprüfung von Zweifelsfällen in einem Einbürgerungsgespräch
  • Ausschluss verfassungsfeindlicher Bestrebungen: Über die bereits gesetzlich vorgeschriebene Regelanfrage beim Verfassungsschutz hinaus, soll der Einbürgerungsbewerber selbst zu Mitgliedschaften oder Unterstützungshandlungen in extremistischen oder extremistisch beeinflussten Organisationen befragt werden
  • Die Einbürgerung soll in einem feierlichen Rahmen vollzogen werden. Sie soll durch Eid oder feierliches staatsbürgerliches Bekenntnis dokumentiert werden. Dadurch wird die Verbindlichkeit der getroffenen Entscheidung hervorgehoben.

Durch bundesgesetzliche Regelung soll festgeschrieben werden, dass von einzelnen Voraussetzungen Ausnahmen möglich sind, soweit die Integration gesichert ist, und für Bewerber, die besondere Integrationsleistungen insbesondere beim Sprachniveau erbringen, die Mindestzeit des rechtmäßigen Daueraufenthalts auf sechs Jahre verkürzt werden kann.

Die IMK richtete eine länderoffene Arbeitsgruppe unter Federführung des Vorsitzlandes ein, mit dem Ziel eine gemeinsame Bundesratsinitiative sowie die weiteren Umsetzungsschritte vorzubereiten.


Baden-Württemberg: Rech begrüßt Einigung zum Einbürgerungsrecht

?Ich freue mich, dass die Innenministerkonferenz in diesem schwierigen Feld Handlungsfähigkeit bewiesen hat". Innenminister Heribert Rech MdL hat die Einigung der Innenministerkonferenz zum Thema Einbürgerung ausdrücklich begrüßt. Dies gelte besonders für die Festlegung und die Definition bundesweit einheitlicher Standards im Bereich Einbürgerung. ?Ich freue mich, dass die Innenministerkonferenz in diesem schwierigen Feld Handlungsfähigkeit bewiesen hat. Baden-Württemberg hat mit seiner Einbürgerungspraxis, und besonders mit der Einführung des ?Gesprächsleitfadens für Einbürgerungsbehörden?, eine längst überfällige Diskussion angestoßen?, sagte Innenminister Heribert Rech am Freitag, 5. Mai 2006, nach der Konferenz.

Die Innenministerkonferenz hat sich bei ihrer 180. Sitzung in Garmisch-Partenkirchen über eine Fortschreibung beziehungsweise Novellierung des Einbürgerungsrechts geeinigt. Zu den Eckpunkten dieser Verständigung, die in eine gemeinsame Bundesratsinitiative münden soll, gehört als zentraler Baustein auch das Bekenntnis des Einbürgerungsbewerbers zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Der Beschluss der Innenministerkonferenz sieht zum einen vor, dass Einbürgerungswillige künftig über staatsbürgerliches Grundwissen sowie Kenntnisse über die Grundsätze und Werte unserer Verfassung verfügen müssen. Zum anderen verständigten sich die Innenminister und -senatoren der Länder darauf, dass die Loyalitätserklärung des Einbürgerungsbewerbers und das Bekenntnis zu unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung von der Einbürgerungsbehörde im Rahmen eines Gesprächs überprüft werden kann, wenn sich Zweifel an der Verfassungstreue oder der inneren Hinwendung des Einbürgerungsbewerbers zu den grundlegenden Werten unserer Verfassungsordnung ergeben.

?Damit ist - so Innenminister Heribert Rech - klargestellt, dass bloße Lippenbekenntnisse von Einbürgerungsbewerbern zu unserer Verfassung nicht genügen, sondern in Zweifelsfällen überprüft werden kann, ob der Einbürgerungswillige den Inhalt des Bekenntnisses zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung tatsächlich verstanden hat. Die Praxis Baden-Württembergs, die Einbürgerungsbehörden bei dieser Prüfung durch den ?Gesprächsleitfaden für die Einbürgerungsbehörden? zu unterstützen, wurde damit von der Innenministerkonferenz bestätigt.?


Brandenburg, Schönbohm zur Einbürgerung: Der Föderalismus hat sich bewährt

Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm hat die Beschlüsse der Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) in Garmisch-Partenkirchen zum Thema Einbürgerung begrüßt. Mit dem Ergebnis sei ein Durchbruch erzielt worden, sagte Schönbohm heute in Potsdam. "Der Föderalismus hat sich bewährt und die IMK hat ihre Handlungsfähigkeit bewiesen. Die in Deutschland lebenden, ausländischen Mitbürger haben jetzt einen klaren Fahrplan, mit dem sie eine Einbürgerung erreichen könnten. Gerade diese Klarheit ist von entscheidender Bedeutung und eine Botschaft."

Die Bewerber um die deutsche Staatsbürgerschaft müssen nach den Worten von Schönbohm unter anderem künftig bundesweit Sprachtests und Einbürgerungskurse mit anschließender Prüfung absolvieren. Die Einbürgerungskurse haben einen bundeseinheitlichen Standard, der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ausgearbeitet wird. Am Ende der Kurse müssen ausreichende Kenntnisse nachgewiesen werden, die von den Einbürgerungsbehörden überprüft werden. Zudem soll die Einbürgerung im feierlichen Rahmen vollzogen werden. Dies kann durch Eid oder feierliches staatsbürgerliches Bekenntnis dokumentiert werden. Bewerber um die deutsche Staatsbürgerschaft dürfen außerdem nur noch mit 90 statt bisher 180 Tagessätzen vorbestraft sein.


Bremen: Einbürgerungskurse und -tests werden auch in Bremen eingeführt

Nach der heute (5. Mai) erzielten Einigung der Innenministerkonferenz (IMK) über die künftigen, bundesweit einheitlichen Regeln bei Einbürgerungen hat Bremens Senator für Inneres und Sport, Bürgermeister Thomas Röwekamp, auch an der Weser verpflichtende Kurse für Einbürgerungswillige angekündigt. Die erfolgreiche Teilnahme an einem solchen Kursus soll künftig mit einem Einbürgerungstest schließen.

?Ich bin gleichermaßen erleichtert und erfreut darüber, dass nach Wochen der politischen Auseinandersetzung beim Thema Einbürgerung eine Einigung erzielt werden konnte. Auch für Bremen ist dieser Kompromiss ein Erfolg, weil wir uns mit unserer Forderung nach bundeseinheitlichen Regeln für Einbürgerungskurse durchsetzen konnten?, so Röwekamp heute nach seiner Rückkehr von der Innenministerkonferenz in Garmisch-Partenkirchen/Bayern. 

Deutschlandweit einheitlich würden nun ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung verlangt. ?Sowohl Sprachprüfungen als auch Einbürgerungskurse mit an-schließendem -test sind damit künftig in Bremen für jeden Einbürgerungswilligen verbind-lich,? so Röwekamp, der daran erinnert, dass in 2005 erstmals für neue deutsche Staatsbürger eine Feierstunde durch den Senator für Inneres und Sport im Bremer Rathaus aus-gerichtet worden ist. ?Das werden wir im Frühsommer wiederholen?, kündigte der Bürgermeister und Innensenator an. ?Die Staatsbürgerschaft ist Ausdruck einer besonderen Identifikation mit dem Staat, und umgekehrt auch Ausdruck eines besonderen Schutzes durch den Staat. Insofern ist die heute erzielte Einigung bedeutend sowohl für alle Menschen, die die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen wollen, als auch für unser Land selbst.?


Hessen: Hessische Position zur Einbürgerung findet sich angemessen wieder

Wiesbaden / Garmisch-Partenkirchen. ? Hessens Innenminister Volker Bouffier zeigte sich sehr zufrieden mit dem Beschluss der Innenministerkonferenz zur Einbürgerung. ?Die Innenminister haben eine gemeinsame sachliche Lösung erarbeitet, die künftig die Einbürgerungspraxis verbessern wird?, so Bouffier. Der Beschluss der Innenminister werde der Bedeutung, die mit dem Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft verbunden ist, eher gerecht. Bouffier machte zugleich deutlich, dass sich die hessische Position in dem nunmehr gefassten Beschluss angemessen wieder findet: ?Einbürgerungskurs, entsprechende Überprüfung sowie eine Eidesleistung, die in Hessen verpflichtend sein wird, sind in dem jetzt gefassten Beschluss enthalten. Somit ist gewährleistet, dass sich der Einbürgerungswillige mit Wissen und Werten unseres Landes auseinandersetzt und dies auch überprüft wird.? Eine Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz wird jetzt eine gemeinsame Bundesratsinitiative sowie die weiteren Umsetzungsschritte vorbereiten. So sei unter anderem vorgesehen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bundeseinheitliche Standards für die Einbürgerungskurse und die entsprechenden Überprüfungsmodalitäten erarbeitet.


Hamburg: Hamburger Vorstellungen zur Einbürgerung deutlich im IMK-Beschluss erkennbar

Hamburgs Innensenator Udo Nagel begrüßt die heutige Einigung der Innenministerkonferenz in Garmisch-Partenkirchen auf bundesweit geltende, klare Standards als Voraussetzung für die Einbürgerung. Senator Udo Nagel: ?Wir haben uns in sehr konstruktiver Atmosphäre auf klare Richtlinien geeinigt. Ich freue mich, dass sich die Hamburger Vorstellungen deutlich im IMK-Beschluss wieder finden. Dazu gehören insbesondere der rechtmäßige, dauerhafte Aufenthalt von acht Jahren, das Beherrschen der deutschen Sprache und die verschärften Anforderungen an die Rechtstreue der Einbürgerungswilligen. Ich begrüße es ausdrücklich, dass die Sprachkenntnisse durch einen Test nachzuweisen sind und dass bundeseinheitlich gestaltete Einbürgerungskurse vorgesehen sind, deren erfolgreiche Teilnahme nachgewiesen werden muss.?

Zu den Voraussetzungen für eine Einbürgerung zählen nach dem Beschluss der Innensenatoren und ?minister auch die Loyalitätserklärung und das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Über die bereits gesetzlich vorgeschriebene Regelanfrage beim Verfassungsschutz hinaus, soll der Einbürgerungsbewerber selbst zu Mitgliedschaften oder Unterstützungshandlungen in extremistischen oder extremistisch beeinflussten Organisationen befragt werden. Innensenator Udo Nagel: ?Das Ziel ist klar: Wir wollen auch in Zukunft keine Verfassungsfeinde einbürgern.?


Saarland: Innenministerin Annegret Kramp-Karrenbauer sehr zufrieden mit Ergebnissen der Innenministerkonferenz - Gelungene Einigung zum Thema Einbürgerung

Die saarländische Innenministerin Annegret Kramp-Karrenbauer ist sehr zufrieden mit den Ergebnissen der 180. Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK), die am 4. und 5. Mai in Garmisch-Partenkirchen stattgefunden hat. "Die Innenministerkonferenz hat mit der Einigung auf eine einheitliche Regelung für die Einbürgerung ihre Handlungsfähigkeit bewiesen. Diese Einigung ist ein wichtiger Schritt nach vorne", sagte Ministerin Annegret Kramp-Karrenbauer im Anschluss an die Konferenz. "Es ist zudem sehr erfreulich, dass alle Anregungen des Saarlandes Einfluss in die Einigung zur Einbürgerung gefunden haben, insbesondere die nach einer bundeseinheitlichen Lösung", ergänzte die Ministerin. Zudem wird es wie vom Saarland angeregt, neben einer Einbürgerungsfibel auch einen feierlichen Akt mit Eidesformel geben. Das Saarland werde sich nun intensiv in die von der IMK eingerichtete, länderoffene Arbeitsgruppe unter Federführung des Vorsitzlandes einbringen. Deren Ziel ist eine gemeinsame Bundesratsinitiative sowie die weiteren Umsetzungsschritte vorzubereiten.


Schleswig-Holstein: Innenminister einigen sich auf Einbürgerung und bessere Integration - Ralf Stegner: Durchbruch für Schleswig-Holsteins Leitlinien

Der schleswig-holsteinische Ressortchef Ralf Stegner hat den Beschluss der Innenminister über Eckpunkte für Integration und Einbürgerung als Beginn eines Paradigmenwechsels in der bundesdeutschen Ausländerpolitik bezeichnet. "Wir haben einen Durchbruch für eine verbesserte Integration von Migranten erreicht", sagte Stegner am Freitag (5. Mai) in Kiel. Der Beschluss der Innenminister enthalte alle wichtigen Punkte des schleswig-holsteinischen Integrationskonzeptes.

Zum ersten Mal werde in der Ausländerpolitik parteiübergreifend nicht mehr einseitig nur von Ausgrenzung, Abschottung und Abschiebung gesprochen. "Die Innenministerkonferenz hat ein unüberhörbares Signal für mehr Integration gesetzt", sagte Stegner. Grundlage dieser Politik sei das Prinzip vom Fordern und Fördern, "das wir in Schleswig-Holstein mit konkreten Inhalten ausgestaltet haben".

Stegner äußerte sich auch zufrieden über die Regelungen zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Elemente einer reinen Symbolpolitik wie der Eid auf die Verfassung oder überflüssige und unsinnige Tests wie die Fragebögen aus Baden-Württemberg oder Hessen hätten sich glücklicherweise nicht als verbindliche Vorgaben durchgesetzt. Stattdessen seien jetzt die Anforderungen an erreichte Kenntnisse der deutschen Sprache für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit präzisiert worden. Dafür hatte sich Stegner in den vergangenen Wochen besonders massiv eingesetzt.


Thüringenzur Innenministerkonferenz/Einbürgerung:

Innenminister Dr. Karl Heinz Gasser: ?Wir hatten eine sehr erfolgreiche Innenministerkonferenz, in der wir zu einer gemeinsamen Lösung gefunden haben. Die heutige Einigung stellt einen Durchbruch für die Fragen der Integration und Einbürgerung in Deutschland dar. Alle Innenminister der CDU, SPD und FDP streben bundeseinheitliche Standards an, die in eigener Verantwortung der Länder umgesetzt werden sollen. Wir wollen die Richtigen einbürgern, nicht die Falschen. Mit dem heute beschlossenen Konsens ist der Weg hierfür bereitet.?


Quelle: Innenministerien Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Saarland und Thüringen.