Bleiberecht: Zurückhaltende Antragstellung durch langfristig aufhältige Ausländer

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Rund zwei Monate nach in Kraft treten der neuen Bleiberechtsregelung für geduldete Ausländer ist ein Ansturm bei den Behörden bislang ausgeblieben. Für die meisten Innenminister der Länder ist eine Beurteilung der neuen Regelung deshalb zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.
Die Innenminister der Bundesländer hatten sich am 17. November 2006 auf eine Neuregelung des Bleiberechts für geduldete Ausländer geeinigt. Voraussetzung für einen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland ist demnach ein dauerhafter Arbeitsplatz. Nur wer seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann und seine Bereitschaft zur Eingliederung zeigt, soll dauerhaft bleiben können. Geduldete Ausländer ohne Arbeit haben bis zum 30. September Zeit, einen Job zu finden. Familien mit Kindern in Kindergarten oder Schule, die ein Bleiberecht in Deutschland beantragen wollen, müssen mindestens seit sechs Jahren hier leben, alle anderen seit mindestens acht Jahren.

Bleiberecht: Ansturm bleibt bislang aus

Die meisten Anträge auf eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung gingen bislang in Hessen ein. Von den etwa 15 000 Betroffenen hätten bislang 3500 einen Antrag gestellt, heißt es aus Wiesbaden. In 50 Fällen erteilte des hessische Innenministerium ein Bleiberecht, 200 Mal wurde die Duldung verlängert. Drei Anträge wurden abgelehnt. Da in den restlichen Fällen noch keine Entscheidung gefallen ist, sei es für eine fundierte Bewertung der Neuregelung noch zu früh, sagte Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU).
Rund zwei Monate nach in Kraft treten der neuen Bleiberechtsregelung für geduldete Ausländer ist ein Ansturm bei den Behörden bislang ausgeblieben. Für die meisten Innenminister der Länder ist eine Beurteilung der neuen Regelung deshalb zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.
«Der kurze Zeitraum ermöglicht noch keine Angaben über den möglichen Umfang der Antragstellungen und die Folgen», heißt es aus dem Bremer Innenministerium. In einigen Bundesländern ist zudem nach wie vor nicht absehbar, wie viele geduldete Ausländer von der neuen Regelung betroffen sind.
Die Innenminister der Bundesländer hatten sich am 17. November 2006 auf eine Neuregelung des Bleiberechts für geduldete Ausländer geeinigt. Voraussetzung für einen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland ist demnach ein dauerhafter Arbeitsplatz. Nur wer seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann und seine Bereitschaft zur Eingliederung zeigt, soll dauerhaft bleiben können. Geduldete Ausländer ohne Arbeit haben bis zum 30. September Zeit, einen Job zu finden. Familien mit Kindern in Kindergarten oder Schule, die ein Bleiberecht in Deutschland beantragen wollen, müssen mindestens seit sechs Jahren hier leben, alle anderen seit mindestens acht Jahren.
Die meisten Anträge auf eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung gingen bislang in Hessen ein. Von den etwa 15 000 Betroffenen hätten bislang 3500 einen Antrag gestellt, heißt es aus Wiesbaden. In 50 Fällen erteilte des hessische Innenministerium ein Bleiberecht, 200 Mal wurde die Duldung verlängert. Drei Anträge wurden abgelehnt. Da in den restlichen Fällen noch keine Entscheidung gefallen ist, sei es für eine fundierte Bewertung der Neuregelung noch zu früh, sagte Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU).
In den meisten Bundesländern betrifft das neue Bleiberecht nur einen kleinen Teil der Ausländer. So teilte Berlins Innensenator Ehrhart Körting mit, dass von den 450 000 in der Hauptstadt lebenden Ausländern nur etwa 8000 geduldet seien. «Alle anderen haben einen festen Status», sagte Körting. Zudem sei die Zahl der Anträge so niedrig, weil geduldete Ausländer angesichts der nach wie vor hohen Arbeitslosigkeit nur schwer einen Job fänden. Viele würden zudem nicht alle Voraussetzungen erfüllen. In der Hauptstadt gingen bislang rund 800 Anträge von potenziell 2200 Betroffenen ein.
Mehr Anträge als ursprünglich erwartet verzeichnet Sachsen-Anhalt. Bislang hätten sich rund 530 Betroffene gemeldet, in 24 Fällen sei die so genannte Duldung bis Herbst verlängert worden. In Sachsen-Anhalt leben etwa 5000 geduldete Ausländer, die keine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung haben. In Hamburg stellten bislang mehr 20 Prozent der potenziell Betroffenen einen Antrag. 908 Anfragen gingen ein.
Unabhängig von den bislang vorliegenden Zahlen kann der Bleiberechtskompromiss vom November 2006 nach Ansicht von Schleswig- Holsteins Innenminister Ralf Stegner (SPD) nur ein Zwischenschritt auf dem Weg zu einer umfassenden Bleiberechtsregelung sein. Besonders die Frage eines fairen Zugangs zum Arbeitsmarkt müsse geregelt werden, forderte Stegner. Im nördlichsten Bundesland gingen bislang 331 Anträge ein, allerdings sind die Zahlen noch nicht vollständig.
Zufrieden mit der Neuregelung sind die Behörden in Bayern. «Die Erfahrungen, die wir bisher gemacht haben, sind ganz erfreulich», sagte ein Sprecher des Innenministeriums in München. Von 399 Anträgen seien 299 positiv beschieden worden. In Nordrhein-Westfalen trat das neue Bleiberecht erst im Dezember des vergangenen Jahres in Kraft. Für ein Zwischenfazit ist es daher noch zu früh.
In den meisten Bundesländern betrifft das neue Bleiberecht nur einen kleinen Teil der Ausländer. So teilte Berlins Innensenator Ehrhart Körting mit, dass von den 450 000 in der Hauptstadt lebenden Ausländern nur etwa 8000 geduldet seien. «Alle anderen haben einen festen Status», sagte Körting. Zudem sei die Zahl der Anträge so niedrig, weil geduldete Ausländer angesichts der nach wie vor hohen Arbeitslosigkeit nur schwer einen Job fänden. Viele würden zudem nicht alle Voraussetzungen erfüllen. In der Hauptstadt gingen bislang rund 800 Anträge von potenziell 2200 Betroffenen ein.
Mehr Anträge als ursprünglich erwartet verzeichnet Sachsen-Anhalt. Bislang hätten sich rund 530 Betroffene gemeldet, in 24 Fällen sei die so genannte Duldung bis Herbst verlängert worden. In Sachsen-Anhalt leben etwa 5000 geduldete Ausländer, die keine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung haben. In Hamburg stellten bislang mehr 20 Prozent der potenziell Betroffenen einen Antrag. 908 Anfragen gingen ein.
Unabhängig von den bislang vorliegenden Zahlen kann der Bleiberechtskompromiss vom November 2006 nach Ansicht von Schleswig- Holsteins Innenminister Ralf Stegner (SPD) nur ein Zwischenschritt auf dem Weg zu einer umfassenden Bleiberechtsregelung sein. Besonders die Frage eines fairen Zugangs zum Arbeitsmarkt müsse geregelt werden, forderte Stegner. Im nördlichsten Bundesland gingen bislang 331 Anträge ein, allerdings sind die Zahlen noch nicht vollständig.
Zufrieden mit der Neuregelung sind die Behörden in Bayern. «Die Erfahrungen, die wir bisher gemacht haben, sind ganz erfreulich», sagte ein Sprecher des Innenministeriums in München. Von 399 Anträgen seien 299 positiv beschieden worden. In Nordrhein-Westfalen trat das neue Bleiberecht erst im Dezember des vergangenen Jahres in Kraft. Für ein Zwischenfazit ist es daher noch zu früh.

Quelle: Schwäbische Zeitung

Bleiberecht: Ansturm bleibt bislang aus
Schwäbische Zeitung - Baden-Württemberg,Germany
Berlin (dpa) Rund zwei Monate nach in Kraft treten der neuen Bleiberechtsregelung für geduldete Ausländer ist ein Ansturm bei den