Scharia-Recht im Scheidungsverfahren vor deutschen Gerichten als Maßstab?

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Entsetzt reagiert das Massenblatt SABAH als Aufmacher ihrer heutigen Ausgabe auf eine Entscheidung des Frankfurter Amtsgerichts, wonach die Richterin unter Verweis auf den Koran das vorzeitige Scheidungsgesuch einer, von ihrem Mann misshandelten, Frau abgelehnt habe. Die Richterin habe zudem bekräftigt, dass beide Ehepartner aus dem „marokkanischen Kulturkreis“ stammten, in dem es üblich sei, dass der Mann gegenüber der Frau ein Züchtigungsrecht ausübe. Die Anwältin der Frau habe das Urteil, „indem nicht modernes, sondern das Recht der Scharia zum Maßstab“ genommen werde, als „Skandal“ bezeichnet.

Die Leipziger Volkszeitung berichtete in ihrer heutigen Ausgabe, dass die Richterin vom Amtsgericht Frankfurt als befangen angesehen wurde und das Ehescheidungsverfahren einer einer anderen Richterin übertragen worden sei.

Quelle: Deutsch-Türkische Medienagentur
Ali Yumuşak
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