Hessen hat am 5. April einen Abschiebestopp in Hinblick auf die Bleiberechtsregelung in dem Gesetzentwurf des 2. Änderungsgesetzes erlassen. Da das Gesetzgebungsverfahren noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird wurde angeordnet, dass die Abschiebung von Personen, denen nach der genannten Regelung eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden könnte, für die Dauer von längstens sechs Monaten ausgesetzt wird.
Der Abschiebungsstopp ist unter Arbeitshilfen Deutschland, Verwaltungsvorschriften, Bleiberechtsregelung für Mitglieder als download erhältlich.
Kehrtwende auch in Thüringen: Auch im Freistaat wird es vor dem Hintergrund des sich länger hinziehenden Gesetzgebungsverfahrens auf Bundesebene einen Abschiebestopp geben. "Potenziell Betroffene der künftigen Bleiberechtsregelung werden nicht abgeschoben", sagte Innenminister Karl Heinz Gasser (CDU) auf TLZ-Anfrage. Es solle niemand das Land verlassen müssen, der wahrscheinlich von der neuen Gesetzeslage profitieren werde.