Bleiberecht: Abschiebestopp für langjährig geduldete Ausländer in Mecklenburg-Vorpommern

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Innenminister Lorenz Caffier hat am 21. April bis zum förmlichen Inkrafttreten des 2. Änderungsgesetzes zum Zuwanderungsgesetz einen Abschiebestopp für langjährig geduldete Ausländer erlassen. Er gilt für die Dauer von sechs Monaten und betrifft diejenigen Ausländer, die voraussichtlich unter die bundesweit einheitliche Altfallregelung des Gesetzentwurfes fallen werden.

Nach den Plänen der Bundesregierung können Ausländer mit Kindern künftig eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie am 1. Juli 2007 seit mindestens sechs Jahren in Deutschland leben, für Alleinstehende gilt eine Frist von acht Jahren. Die Begünstigten müssen außerdem bis Ende 2009 nachweisen, dass sie in der Lage sind, für sich und ihre Familien den Lebensunterhalt zu bestreiten.

"Mit dem Erlass haben die Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte eine Rechtsgrundlage, nach der sie Duldungen bis zum Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Altfallregelung ausstellen bzw. verlängern können", sagte Innenminister Lorenz Caffier. "Bereits im Dezember 2006 haben wir gegenüber den Ausländerbehörden unseres Landes die Voraussetzungen definiert, unter denen für integrationswillige Ausländer ein Aufenthaltsrecht (Aufenthaltserlaubnis oder Duldung) nach der Bleiberechtsregelung der Innenministerkonferenz gewährt werden kann. Vom jetzigen Abschiebestopp könnte aufgrund der neuen Stichtagsregelung im Gesetzentwurf der Bundesregierung (01.07.2007) im Vergleich zur vorherigen Stichtagsregelung des IMK-Beschlusses (17.11.2006) der Personenkreis profitieren, der den 6- bzw. 8-jährigen Aufenthalt bis November 2006 noch nicht erfüllt hatte", erläuterte der Minister.

Laut Ausländerzentralregister halten sich per 31.12.2006 zu dem im Gesetz genannten Stichtag des 01.07.2007 seit sechs Jahren 947 Duldungsinhaber sowie seit acht Jahren 565 Duldungsinhaber in Mecklenburg-Vorpommern auf. "Wie viele dieser Duldungsinhaber die erforderlichen Voraussetzungen der neuen Normen insgesamt tatsächlich erfüllen, kann noch nicht gesagt werden", so der Minister. "Wer offensichtlich unter einen der Ausschlussgründe fällt, wird nicht vom Abschiebestopp betroffen sein", machte der Minister deutlich.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Ausländer, die faktisch und wirtschaftlich integriert sind, eine Aufenthaltserlaubnis für zunächst bis zu zwei Jahren erhalten können. Voraussetzung sind u. a. eine dauerhafte legale Beschäftigung, tatsächlicher Schulbesuch der Kinder und Sprachkenntnisse aller Familienangehörigen.
Die Regelung enthält auch Ausschlussgründe, etwa für diejenigen, die die Behörden vorsätzlich getäuscht, und damit aufenthaltsbeendende Maßnahmen bewusst hinausgezögert haben sowie die Personen, die straffällig geworden sind.