Rechtsverordnungen zum Zuwanderungsgesetz verkündet

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Im Bundesgesetzblatt I Nr. 62 vom 2.11.2004 sind drei für die praktische Umsetzung des neuen Zuwanderungsrechts besonders wichtige Rechtsverordnungen verkündet worden:

1.Verordnung zur Durchführung des Zuwanderungsgesetzes
2.Verordnung über die Zulassung von neueinreisenden Ausländern zur Ausübung einer Beschäftigung
3.Verordnung über das Verfahren und die Zulassung von im Inland lebenden Ausländern zur Ausübung einer Beschäftigung (Beschäftigungsverfahrensverordnung ? BeschVerfV)

1. Verordnung zur Durchführung des Zuwanderungsgesetzes

  • Verordnung der Bundesregierung vom 24.9.2004 (BR-Drs. 731/04)
  • Zustimmung des Bundesrats am 5.11.2004 ohne Änderungen
  • Verordnung der Bundesregierung und des Bundesministeriums des Innern vom 25.11.2004
    (Art. 1: Aufenthaltsverordnung ? AufenthV)

verkündet im BGBl. I Nr. 62 vom 2.12.2004, S. 2945

2. Verordnung über die Zulassung von neueinreisenden Ausländern zur Ausübung einer Beschäftigung (Beschäftigungsverordnung ? BeschV)

  • Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 23.9.2004 (BR-Drs. 727/04)
  • Zustimmung des Bundesrats am 5.11.2004 mit Änderungen (BR-Drs. 727/04 -Beschluss)
  • Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 22.11.2004

verkündet im BGBl. I Nr. 62 vom 2.11.2004, S. 2937

3. Verordnung über das Verfahren und die Zulassung von im Inland lebenden Ausländern zur Ausübung einer Beschäftigung (Beschäftigungsverfahrensverordnung ? BeschVerfV)

  • Entwurf des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit
    beschlossen vom Bundeskabinett am 3.11.2004
  • Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit vom 22.11.2004
    verkündet im BGBl. I Nr. 62 vom 2.11.2004, S. 2934

Die endgültigen Verordnungstexte werden hier am Montag zugänglich gemacht.

Am 1.12.2004 vom Bundeskabinett beschlossen, aber nicht verkündet ist nun noch die Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung ? IntV steht den Mitglieder wie gewohnt unter Rechtsquellen zur Verfügung).