Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat eine Auswertung der von den Härtefallkommissionen der Länder vorgelegten Tätigkeitsberichte 2006 (Stand 23. Mai 2007) veröffentlicht. Der in der Einleitung noch als fehlend gekennzeichnete Bericht der Hessischen Härtefallkommission liegt inzwischen ebenfalls vor.
Die Klage des Bundesamtes über die Heterogenität der Tätigkeitsberichte mit ihren unterschiedlich gewählten Berichtszeiträumen, unterschiedlichen Statistiken, unterschiedlichen Geschäftsordnungen, unterschiedlichen Verfahrensabläufen und unterschiedlich verwendeten Begriffbestimmungen ist nachvollziehbar. Zu Recht ist die statistische Übersicht zur Spruchpraxis der Härtefallkommissionen denn auch mit der Überschrift versehen: "Bitte beachten: Vergleichbarkeit nur eingeschränkt möglich!"
Zum Bericht des Bundesamtes
Zum Bericht der Hessischen Härtefallkommission