Bundespräsident Horst Köhler hat das geänderte Zuwanderungsgesetz unterschrieben. Die Prüfung habe „keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken ergeben“, die eine Ausfertigung des Gesetzes verhindert hätten, sagte der Sprecher des Präsidialamts, Martin Kothé, am Dienstag in Berlin. Das von Bundestag und Bundesrat vor der Sommerpause verabschiedete Gesetz war bei der Opposition, in den Ländern und bei Migrantenorganisationen auf heftige Kritik gestoßen.
Bei der Verabschiedung im Bundestag kritisierten Oppositionspolitiker, aber auch Abgeordnete der SPD-Fraktion die verschärften Zuzugsregeln. Ein Viertel der Fraktion gab Bedenken zu Protokoll. Weil jetzt von nachziehenden Ehepartnern schon vor der Einreise Sprachkenntnisse gefordert werden, sehen Migrantenverbände Artikel 6 des Grundgesetzes (Schutz von Ehe und Familie) verletzt. Türkische Migrantenverbände boykottierten darum am 12. Juli den Integrationsgipfel bei Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU); die Türkische Gemeinde erwägt eine Verfassungsklage.
Auf der anderen Seite kritisieren mehrere Länder, aber auch Politiker von CDU und CSU die weiterhin hohen Hürden für die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte. Politiker von der SPD fordern abermals eine Steuerung durch ein Punktesystem, das Zuwanderer nach bestimmten Qualifikationen auswählt. Der Bundesrat hat die Bundesregierung zu einer raschen neuerlichen Änderung aufgefordert, um die Zuwanderung von Hochqualifizierten zu erleichtern. Das Innenministerium hatte bei der Verabschiedung im Bundesrat zugesagt, auf die Wünsche der Länder einzugehen.
Quelle: dpa