Netzwerk Migration gegründet!

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Am 9. November wird das Netzwerk Migration mit einem Festakt in Stuttgart Hohenheim gegründet. Das "Netzwerk Migrationsrecht" verfolgt das Ziel, den Austausch, die Kooperation und die Fortbildung junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Bereich des Migrationsrechts zu fördern. Es soll dabei auch der Herstellung langfristiger Kontakte dienen. Das "Netzwerk Migrationsrecht" ist zwar primär auf eine wissenschaftliche Auseinandersetzung gerichtet. Unser Selbstverständnis schließt dabei aber einen kontinuierlichen und möglichst institutionalisierten Austausch mit Praktikerinnen und Praktikern ein. Aus der Verknüpfung von Praxis und Wissenschaft folgt zugleich, dass das "Netzwerk Migrationsrecht" sich selbst auch als Ansprechpartner für andere Akteure im Bereich von Migration und ihrer Regulierung begreift.

Das "Netzwerk Migrationsrecht" richtet sich ausdrücklich an deutsche und ausländische Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Bereits jetzt sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Centre for Migration Law aus Nijmegen aktiv beteiligt. Darüber hinaus wird unser Projekt grundsätzlich von der Idee getragen, dass das Migrationsrecht aus der nationalstaatlichen Einzelperspektive nicht mehr vollständig erfasst werden kann. Sein Regelungsgegenstand legt bereits eine internationale Ausrichtung des Austausches nahe. Arbeitssprache wird daher neben Deutsch auch Englisch sein.

Neben einer internationalen Offenheit erfordert das Phänomen der Migration zwingend eine interdisziplinäre Herangehensweise. Der Teilnehmerkreis soll sich daher nicht nur auf Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem juristischen Bereich beschränken, sondern auch solche aus anderen Disziplinen, insbesondere den Sozialwissenschaften, ansprechen.

Das Netzwerk bietet nach außen eine Internet-Plattform (www.netzwerk-migrationsrecht.de) und organisiert einmal jährlich eine thematische Tagung. Daneben gibt es weitere Treffen, die dem inhaltlichen Austausch, der Kooperation und der Diskussion dienen.

Ausgangspunkt der inhaltlichen Ausrichtung des Netzwerkes ist die Überzeugung der Mitglieder, dass Deutschland als Einwanderungsland in der Mitte der Europäischen Union einer migrationsrechtlichen Umorientierung bedarf. Das früher vor allem als Abwehrrecht verstandene Ausländerrecht hat sich in Form des Migrationsrechts zu einem Instrument gewandelt, das angesichts einer nicht mehr zu leugnenden Realität auch die Steuerung von Zuwanderung und Integration regelt. Dieser Wandel vollzieht sich allerdings in einem Spannungsverhältnis zum Diskurs über Terrorismusbekämpfung und "Zuwanderung in die Sozialsysteme".

Einwanderung und Verwurzelung sind ebenso wie Minderheitenschutz und Anti-Diskriminierung sowohl rechtliche als auch gesellschaftlich essentielle Themen, die durch das Netzwerk wissenschaftlich und praktisch beleuchtet und in die breite Öffentlichkeit getragen werden sollen. Dabei ist dem menschenrechtlichen Bezug des Migrationsrechts zukünftig vermehrt Aufmerksamkeit zu schenken.

Weitere Informationen zu der Gründungsveranstaltung finden sie unter Veranstaltungen.