Erleichterter Arbeitsmarktzugang für Hochschulabsolventen

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Die "Verordnung über den Zugang ausländischer Hochschulabsolventen zum Arbeitsmarkt(Hochschulabsolventen-Zugangsverordnung - HSchulAbsZugV)" vom 9. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2337) trat am 16. Oktober 2007 in Kraft. sie erleichtert den Arbeitszugang für Hochschulabsolventen, indem auf die Vorrangprüfung verzichtet wird.

Die Verordnung regelt:

1. den Wegfall der Arbeitsmarktprüfung für ausländische Hochschulabsolventen mit Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken (betrifft nicht aus der EU kommende Studierende) die innerhalb der Jahresfrist des § 16 IV AufenthG eine ihrem Abschluss angemessene Arbeitsstelle gefunden haben. Die Zustimmung zu einem Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Beschäftigung kann außerdem ohne Vorrangprüfung erteilt werden  Fachkräften, die eine Hochschul- oder Fachhochschulausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation mit Schwerpunkt auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologie besitzen oder Fachkräften, die eine Hochschul- oder Fachhochschulausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation besitzen, wenn an ihrer Beschäftigung wegen ihrer fachlichen Kenntnisse ein öffentliches Interesse besteht.

Erforderlich ist eine Zustimmung der Agentur für Arbeit, die weiterhin die Arbeitsbedingungen (angemessene Entlohnung) prüfen darf. Die Möglichkeit des Bleiberechts für ausländische Studierende mit einer nur zu Studienzwecken erteilten Aufenthaltserlaubnis wird damit erheblich erleichtert und dürfte vom Ausnahme- zum Regelfall werden.

2. den Wegfall der Arbeitsmarktprüfung für neu zuwandernde neue Unionsbürger (Angehörige der neue EU-Staaten), die einen Hochschulabschluss als Maschinenbau- oder Elektrotechnikingenieur oder eine vergleichbare Qualifikation besitzen.

Die Verordnung ist für Mitglieder unter Rechtsquellen erhältlich.