Deutscher Bundestag, Drucksache 17/12442 vom 22. 02. 2013.
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage – Drucksache 17/12148 –
Abschiebungen im Jahr 2012.
Im Jahr 2012 wurden insgesamt 6.919 Abschiebungen auf dem Luftweg vollzogen. 722 Abschiebungen auf dem Landweg und 10 Abschiebungen wurden auf dem Seeweg vollzogen. 3.814 Zurückweisungen und 933 Zurückschiebungen erfolgten über deutsche Flughäfen. An den Seegrenzen erfolgten 15 Zurückweisungen und 95 Zurückschiebungen sowie 3.389 Zurückschiebungen an den Landgrenzen.
Abschiebungen auf dem Luftweg:
Frankfurt am Main 2.753
Düsseldorf 1.209
Berlin-Tegel 752
München 744
Hamburg 394
Zielstaat bzw. Zielgebiet
Serbien 1.363
Italien 552
Mazedonien 450
Kosovo 444
Türkei 380
Überstellungen nach Dublin erfolgten in 2012 in 3037 Fällen (davon 456 Minderjährige).
Unbegleitete Minderjährige wurden 403 mal festgestellt und in 43 Fällen Zurückgewiesen/-geschoben, ansonsten an die Jugendämter übergeben.
Die häufigsten Zurückweisungsgründe waren Einreiseversuche ohne gültiges Visum oder ohne gültigen Aufenthaltstitel.
Im Jahr 2012 wurde in 1.477 Fällen ein Zwangsgeld verhängt. Die Gesamthöhe der Zwangsgelder betrug 2 348 500 Euro. Die Höhe des Zwangsgeldes pro Fall betrug mindestens 1.000 und maximal 3.500 Euro.
Im Jahr 2012 wurden 645 Personen mit „EU Sammelabschiebungen“ abgeschoben. Mit nationalen, durch die Bundespolizei koordinierten „Sammelabschiebungen“ wurden 106 Personen abgeschoben.
Im Jahr 2012 wurden 4.865 Abschiebungen auf dem Luftweg unbegleitet vollzogen.
Im Jahr 2012 wurden 1.182 Abschiebungen auf dem Luftweg durch Angehörige der Bundespolizei bzw. der Polizeien der Länder oder anderer Länderbehörden begleitet.
93 Abschiebungsversuche mussten im Jahr 2012 aufgrund von Widerstandshandlungen der/des Betroffenen abgebrochen werden.
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