Nach anhaltenden Bedrohungen: Rechtsanwältin Seyran Ates gibt Anwaltszulassung zurück

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Die Berliner Rechtsanwältin Seyran Ates hat sich wegen ständiger Bedrohungen aus ihrem Beruf zurückgezogen. Wie am Wochenende der Presse zu entnehmen war, hat Ates ihre Anwaltszulassung zurückgegeben und ihre Anwaltskanzlei aufgegeben.

Engagierte Kämpferin für Frauenrechte und gefragte Expertin in Fragen der Zwangsheirat

Ates führte einen entschiedenen Kampf für die Rechte muslimischer Frauen bezog ebenso klar Stellung gegen Zwangsheirat. Sie gehörte zu den Experten, die der Bundestag zu einer Anhörung zwecks Bekämpfung dieses Problems einlud (Migrationsrecht.net berichtete). 2004 wurde sie mit dem Berliner Frauenpreis ausgezeichnet (Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen vom 13.02.2004). Im Zusammenhang mit dem Mordfall Sürücü (Migrationsrecht.net berichtete), den Ates scharf verurteilte, gelangte sie zu überregionaler Bekanntheit. Auf ihrer Website begründet sie ihren Schritt mit den Worten: „Aufgrund der Bedrohung durch die Verfahrensgegner meiner Mandantschaft und vor allem aufgrund einer akuten Bedrohungssituation ist mir wieder mal allzu deutlich vor Augen geführt worden, wie gefährlich die Arbeit als Rechtsanwältin war und wie wenig ich als Einzelperson geschützt war und bin.“ Bei den Verfahrensgegnern dürfte es sich einem der Arbeitsschwerpunkte Ates' zufolge um die Ehemänner von Ausländerinnen und Frauen mit Migrationshintergrund handeln, die Ates in Scheidungsverfahren mandatierten. Der Migrations- und Integrationspolitik wenigstens wird Ates ihren Bekundungen nach aber erhalten bleiben.

Deutschlandweite Unterstützung - Ruf nach Personenschutz

Rita Süssmuth (CDU), unter anderem Vorsitzende der ehemaligen nach ihr benannten Zuwanderungskommission, der Deutsche Juristinnenbund, der Bundesverband der Migrantinnen, die Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ursula Heinen, der Vorsitzende des Berliner Anwaltsvereins, Ulrich Schellenberg, und viele andere mehr zeigten sich mit Seyran Ates solidarisch und äußerten sich erschrocken darüber, was für ein Signal für den Zustand des Rechtsstaates deren Rückzug darstelle. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind unabhängige Organe der Rechtspflege, § 1 BRAO. Dies rechtfertigt die Bemerkung Schellenbergs im Hinblick auf Personenschutz für Ates, man müsse mehr die auf Sicherheit und weniger auf formale Anforderungen achten. Süssmuth sagte dem Berliner Tagesspiegel (Bericht vom 05.09.2006): "In [einem] Moment [wie diesem] hat eine demokratische Gesellschaft unter Beweis zu stellen, dass sie nicht zurückweicht."