In der zweiten und dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung am 2. Juli 2015 wird deutlich, dass die SPD in Bezug auf die Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug einen Kompromiss eingegangen ist.
Der Abgeordnete Veit (SPD) erklärte auf die Frage der Abgeordneten Dadelen (Die Linke), dass die SPD diese Regelung gerne gänzlich aufgehoben hätte. Zur Begründung führte er aus:
„Das war mit der Union nicht zu machen. Stichwort: europarechtskonform, ja oder nein? Ich verfüge nicht über prophetische Gaben. Der EuGH wird am 9. Juli genau darüber eine Entscheidung treffen (Sevim Dadelen [DIE LINKE]: Hat er schon!) und uns dann sagen, ob diese Regelung insgesamt europarechtskonform ist ja oder nein , und, wenn ja, eventuell auch in Verbindung mit einer Härtefallklausel, wie wir sie jetzt ins Gesetz hineingeschrieben haben. Wie gesagt: Wir haben das nicht gerne gemacht, wir hätten es gern anders gehabt; aber ein politischer Kompromiss auch in der Frage setzt nun einmal wechselseitiges Nachgeben voraus. Deswegen steht das jetzt so drin.“
Der Gesetzentwurf wird viele Änderungen im Aufenthaltsgesetz mit sich bringen. Einen Überblick verschafft eine Synopse.