Aktueller Textband Ausländerrecht 2016

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Der 2016 neu erschiene Band 1 der vorliegenden Textsammlung enthält die vom Deutschen Bundestag und von der deutschen Bundesregierung beschlossenen nationalen Rechtsvorschriften des Aufenthaltsrechts. Es bringt das Werk auf den Stand 1. Dezember 2015. 

Neu berücksichtigt wurden folgende Gesetze:

  • Das Anfang August 2015 in Kraft getretene Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung vom 27. Juli 2015.
  • Das im Oktober 2015 in Kraft getretene Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 20. Oktober 2015.
  • Die Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 24. Oktober 2015.
  • Das am 1. November 2015 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher vom 28. Oktober 2015.

Der Band umfasst die wesentlichen Regelungen des materiellen Aufenthaltsrechts, aufenthaltsrechtliche Verfahrensbestimmungen, Regelungen zum Visa- und Einreiserecht, zum Beschäftigungsrecht und zum Sozialrecht für Migranten, zum Flüchtlings- und Asylrecht, zum Staatsangehörigkeitsrecht, zum Vertriebenen- und Aussiedlerrecht, zum aufenthaltsrelevanten Verfassungsrecht und zu internationalen Rechtsvorschriften, denen sich die Bundesrepublik Deutschland angeschlossen hat. Neu aufgenommen wurde ein Auszug des SGB VIII mit den Bestimmungen über die Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise.

Der vorliegende Band wird um einen Band 2 ergänzt, der die europarechtlichen Vorgaben zu den vorgenannten Sachgebieten enthält und zusätzlich das Recht der Grenzüberwachung, das EU-Assoziationsrecht und das EU-Beitrittsrecht darstellt. Die Aufspaltung des Ausländerrechts hat den Vorteil, dass der Leser nur das sich häufig ändernde nationale Recht (Band 1) regelmäßig günstig nachkaufen muss. Hierdurch können die Kosten gegenüber dem Austausch umfassender Textausgaben deutlich gesenkt werden.

Beide Bände sind nicht nur Textsammlungen des geltenden Rechts. Besonderer Wert wurde darauf gelegt, die Entwicklung einer Rechtsvorschrift und ihrer Vorläuferregelungen mit ihrem genauen Inkrafttretenszeitpunkt und unter Angabe des historischen Textes in den Fußnoten nachzuweisen. Damit entspricht das Buch einem Bedürfnis der verwaltungsrechtlichen Praxis, die biographische Betrachtung eines ausländerrechtlichen Schicksals besser zu bewältigen.

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