BERLIN - Der Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen hat am 8. Juni 2005 ?Empfehlungen zu Integration und Migration in Berlin? einstimmig verabschiedet, wie das Land Berlin in einer Pressemitteilung vom 17. Juni 2005 schreibt. In den Empfehlungen sind Arbeitsergebnisse von vier Arbeitsgruppen in Handlungsempfehlungen an den Senat zusammengefasst worden. Diesen Handlungsempfehlungen verliehen die demographischen Verhältnisse in Berlin einiges Gewicht.
Der Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen unter dem Vorsitz der Staatssekretärin für Soziales Dr. Petra Leuschner ist vom Senat im Jahr 2003 eingerichtet worden. Er erarbeitet unter Mitarbeit von Vertreterinnen und Vertretern der Migrantenverbände sowie anderer nichtstaatlicher Organisationen sowie der Senatverwaltungen Vorschläge für die Weiterentwicklung der Berliner Migrations- und Integrationspolitik.
Zum 31. Dezember 2003 lebten in Berlin rund 450 000 Ausländer, davon ca. 28 % türkische Staatsbürger. Bei einer Einwohnerzahl von 3 393 000 zum gleichen Stichtag entspricht dies einem Ausländeranteil von 13,3 %. Mit Hamburg und Hessen gehört Berlin damit zu den drei Bundesländern mit dem höchsten Ausländeranteil an der Bevölkerung in Deutschland. In den Bezirken Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg und Neukölln liegt die Quote sogar bei deutlich über zwanzig Prozent. Für Berlin ist daher eine ausgewogene zukunftsgerichtete Integrationspolitik besonders wichtig.
Die zentralen Forderungen in dem Bericht für einen besseren Umgang mit Migration und eine stärkere Integration lauteten:
- eine Perspektive für die Einwanderungsstadt Berlin,
- ein besserer Zugang zum Arbeitsmarkt und in die selbständige Erwerbstätigkeit für zugewanderte Berlinerinnen und Berliner,
- Bildungschancen von Zuwandererinnen und Zuwanderern als Herausforderung für Berlin,
- interkulturelle Öffnung der Verwaltung und der sozialen Dienste.
Mit der Verabschiedung der Empfehlungen bat der Landesbeirat den Senat, diese bis zum 1. September 2005 zu prüfen und hierzu Stellung zu nehmen.
Der Bericht benennt die Voraussetzungen, unter denen Berlin eine erfolgreiche Migrations- und Integrationspolitik verwirklichen kann, wie folgt: Berlin müsse in seiner Migrations- und Integrationspolitik offen und handlungsfähig werden. Hierfür sei es notwendig, die Ansätze der bisherigen Integrationspolitik zu überprüfen und in einem Programm zur längerfristigen und nachhaltigen Steuerung der Integrationsprozesse zusammenzufassen. Der Senat wird aufgefordert, bei seinen zukünftigen Entscheidungen, deren Auswirkung auf die Integrationspolitik zu überprüfen.
Für das Gelingen der Integration sei die Eingliederung in das Erwerbsleben der entscheidende Faktor, heißt es in den Empfehlungen. Um einen besseren Zugang zum Arbeitsmarkt und in die selbständige Erwerbstätigkeit von Migrantinnen und Migranten zu erreichen, befürwortet der Landesbeirat daher Verbesserungen bei der Sprachförderung, Ausbildung und Förderung von Existenzgründungen. Zudem wird für alle Migrantinnen und Migranten ein Zugang zum Arbeitsmarkt ohne Wartezeit und Vorrangprüfung empfohlen.
Im Bereich Bildung wird seitens des Landesbeirates vor allem zur Entwicklung eines Gesamtberliner Bildungskonzeptes geraten. Diese Konzept soll die Übergänge Kindertagesstätte-Schule, Grundschule-Oberschule, Schule-Beruf, Schule-Hochschule einbeziehen, ein Gesamtsprachförderkonzept enthalten und die Einbeziehung der Eltern in die Bildungsarbeit vorsehen. Der Grundsatz des zukünftigen Berliner Bildungssystem solle lauten: Jeden mitnehmen, keinen zurücklassen.
Als integraler Bestandteil der Berliner Integrationspolitik müsse die interkulturelle Öffnung der Verwaltung und der sozialen Dienste forciert werden. Die Anpassung der Verwaltungen und sozialen Dienste an die Anforderungen der Einwanderungsgesellschaft sollen daher weiterentwickelt werden. Der Landesbeirat regt deshalb die Entwicklung eines Aktionsprogramms zur Interkulturellen Öffnung der Verwaltung durch den Senat an.