Bleiberecht Innenministerkonferenz in Karlsruhe: Keine Einigung zum Thema Bleiberecht

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Berliner Innensenator bleibt bei der großzügigen Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes gefordert

Auf der heute zu Ende gehenden Innenministerkonferenz (IMK) in Karlsruhe konnte keine Einigung im Sinne einer Bleiberechtsregelung für Flüchtlinge mit langjährigem Aufenthalt erzielt werden. Am Vorabend des Tages der Menschenrechte stellte sich die IMK ein integrationspolitisches Armutszeugnis aus. Sie ignorierte die berechtigten Forderungen der parallel tagenden bundesweiten Kinder- und Jugendkonferenz nach einem Bleiberecht für Kinder, Jugendliche und deren Familien sowie nach der vollständigen Anerkennung der UN-Kinderrechtskonvention. Junge Flüchtlinge aus verschiedenen Bundesländern verschafften sich in der Initiative ?Jugend ohne Grenzen? selbst gegenüber den Innenministern Gehör und übergaben diesen gestern ihre Forderungen und Schals mit dem Aufdruck ?Hier geblieben!?.

Mit einer großzügigen Bleiberechtsregelung wäre für die ca. 10.000 langjährig geduldeten Flüchtlinge in Berlin endlich eine Perspektive verbunden gewesen. Ihrer bereits vollzogenen sozialen Integration würde eine aufenthaltsrechtliche Absicherung gegeben worden. Die Innenminister verwiesen in ihrer Abschlusserklärung auf die Gefahr der Untergrabung des ?Zuwanderungskompromisses?.

Das Zuwanderungsgesetz enthält aber im Unterschied zum früheren Ausländergesetz keine Übergangsregelung für langjährig in Deutschland lebende Flüchtlinge. Die bisherigen Erfahrungen bei der Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes zeigten zudem, dass nur wenige bisher geduldete Flüchtlinge auf neuer gesetzlicher Grundlage eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben. Die Härtefallkommissionen können nur im Einzelfall humanitäre Lösungen finden und keine Gruppenregelungen ersetzen. Der Flüchtlingsrat unterstützt daher den Appell von PRO ASYL an den Deutschen Bundestag, sich seiner Verantwortung für eine gesetzliche ?Altfallregelung? nicht zu entziehen. Im Rahmen der Anfang 2006 anstehenden Beratungen zur Änderung des Zuwanderungsgesetzes könnte die bisher ?vergessene? Regelung eingefügt werden. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble kann hierbei auf seine Erfahrungen bei der Erarbeitung des früheren Ausländergesetzes in seiner ersten Amtszeit zurückgreifen. Der Flüchtlingsrat Berlin schließt sich auch der Forderung von PRO ASYL nach einem Abschiebemoratorium bis zu einer Einigung über eine Bleiberechtsregelung an.

Der Flüchtlingsrat begrüßt ausdrücklich das Engagement des Berliner Innensenators Dr. Ehrhart Körting für eine Bleiberechtsregelung, die in Karlsruhe erstmals von CDU-Amtskollegen (u.a. aus Hessen) geteilt wurde. Der Flüchtlingsrat fordert den Innensenator zugleich auf, nunmehr die auf Landesebene ergangenen Weisungen zur Umsetzung des Aufenthaltsgesetzes in Berlin zu überarbeiten. Die vom Flüchtlingsrat ebenfalls begrüssten aktuellen Berliner Weisungen für traumatisierte Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina und für palästinensische Flüchtlinge aus dem Libanon müssen deshalb ergänzt werden um weitere Anwendungshinweise zum Aufenthaltsgesetz, die unabhängig von Herkunftsland Anwendung finden. Aus Sicht des Flüchtlingsrates können dabei die Erlasse in Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein als Vorbild dienen, die der Situation von langjährig hier lebenden Flüchtlingen und ihren Familien besser gerecht werden, als die insoweit in Berlin geltenden Anwendungshinweise.

Der Flüchtlingsrat Berlin wird das Aktionsprogramm ?Hier geblieben!?, das u.a. vom GRIPS Theater und der Bleiberechtsinitiative Junger Flüchtlinge getragen wird, fortsetzen. Am 14. Dezember 2005 wird Innensenator Dr. Ehrhart Körting erstmals Gelegenheit haben, gemeinsam mit Vertreter/innen der Initiative ?Jugend ohne Grenzen? die Chancen für eine Bleiberechtsregelung nach der Innenministerkonferenz in Karlsruhe zu diskutieren: Salon Interkulturell am Mittwoch, 14.12.2005, 19.00 Uhr, OXIDENT eventbar, Frankfurter Allee 53, 10247 Berlin

Presseerklärung des Flüchtlingsrats Berlin vom 9. Dezember 2005