Es zeichnet sich ab, dass nur wenige langjährig Geduldete auf der Grundlage der neuen Bleiberechtsregelung des Aufenthaltsgesetzes dauerhaft in Deutschland bleiben. Die meisten Antragsteller erhalten eine Aufenthaltserlaubnis lediglich auf Probe.
In Antworten auf zwei Kleine Anfragen der Linken im Deutschen Bundestag hat die Bundesregierung erstmals offizielle Zahlen zu den Auswirkungen der Mitte 2007 gesetzlich verankerten, so genannten Altfallregelung für langjährig Geduldete (§§ 104a, 104b AufenthG) veröffentlicht.
Seit Inkrafttreten der Altfallregelung im Aufenthaltsgesetz im August 2007 bis zum 31. Dezember 2007 haben insgesamt 22.858 Personen einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gestellt, wobei die Antragszahlen von Bayern und Thüringen nicht verfügbar
waren. Im gleichen Zeitraum haben jedoch nur 1.770 Personen aufgrund der Sicherung des Lebensunterhalts aus eigener Erwerbsarbeit von den obersten Landesbehörden eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erhalten.
Eine weitaus größere Zahl von Antragstellern (9.088) erhielten eine Aufenthaltserlaubnis lediglich
„auf Probe“. Hier droht Statusverlust, d. h. die erneute Duldung oder gar die Abschiebung, wenn bis Ende 2009 keine dauerhafte Beschäftigung nachgewiesen wird, die den Lebensunterhalt sichert. Von den gesonderten Regelungen für Minderjährige profitierten rund 400 Kinder und Jugendliche. Insgesamt erhielten bis Jahresende 11.765 Personen (vorübergehend) eine Aufenthaltserlaubnis nach der gesetzlichen Altfallregelung, unmittelbar abgelehnt wurden 1.816 Anträge.
Über 13.764 Anträge war bis zum 31.12.2007 noch nicht entschieden. Die Anzahl der Anträge spiegelt jedoch nicht die Zahl der theoretisch Antragsberechtigten wider. Nach Angaben der Bundesregierung lebten am 30. Juni 2007 mehr als 90.000 der insgesamt knapp 160.000 Geduldeten bereits seit über sechs Jahren in Deutschland und waren somit potenzielle Anwärter. Offenbar hat ein großer Teil aufgrund der Aussichtslosigkeit, rechtzeitig einen ausreichend bezahlten Job zu finden, von der Antragstellung abgesehen.
Quelle: http://www.migration-info.de/migration_und_bevoelkerung/index.htm