Einigung über Bleiberechtsregelung

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Im jahrelangen Streit um das Bleiberecht für langjährig geduldete Ausländer gibt es eine Einigung. In einem Spitzengespräch zwischen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), Vize-Kanzler Franz Müntefering (SPD) und CSU-Chef Edmund Stoiber wurde am Montagabend eine Vereinbarung erzielt, wonach für die Bleibeberechtigten bis zur Arbeitsaufnahme keine höheren Sozialleistungen als bisher gewährt werden. Für diesen Personenkreis wird der Familiennachzug ausgeschlossen. Für die Länder wurde eine Öffnungsklausel bei den Sachleistungen vereinbart. Das heißt, Länder können ausschließlich Sach- statt Geldleistungen gewähren. Das entsprechende Gesetz soll noch vor Ostern im Kabinett abgesegnet werden.

Die Koalitionsspitzen hatten sich im Grundsatz bereits Anfang März darauf verständigt, dass einem Teil der Geduldeten ein gefestigter Aufenthaltstitel verschafft werden soll. Voraussetzung: Angehörige von Familien müssen bereits sechs Jahre in Deutschland gelebt haben, Alleinstehende acht Jahre. Zudem soll der Aufenthaltstitel nur solchen Personen verliehen werden, die ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen können und nicht straffällig geworden sind. Dies sind nach Schätzungen 35 000 bis 40 000 Personen.

Zum Stichtag 31. Dezember 2009 muss der Ausländer in den zurückliegenden 30 Monaten seinen Lebensunterhalt überwiegend selbst durch Arbeit gesichert haben, um die Verlängerung zu bekommen. Ausreichen würde auch, wenn er in den neun Monaten vor dem Stichtag seinen Lebensunterhalt vollständig selbst gesichert hat. Zusätzlich muss er nachweisen, dass er ab 1. Januar 2010 einen Dauerarbeitsplatz hat.