Abschiebestopp in Schleswig-Holstein und Hamburg

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Schleswig-Holstein will keine Ausländer mehr abschieben, auf die voraussichtlich die am 1. Juli in Kraft tretende neue Bleiberechtsregelung zutrifft. Eine entsprechende Anordnung sei an die Ausländerbehörden geschickt worden, teilte das Innenministerium in Kiel am Dienstag mit. Die Bundesregierung hatte die neue Regelung am vergangenen Mittwoch beschlossen. In Zukunft können demnach Familien nach sechs, Alleinstehende nach acht Jahren ein Aufenthaltsrecht in Deutschland bekommen, wenn sie bis Ende 2009 einen Arbeitsplatz nachweisen.

Schleswig-Holsteins Innenminister Ralf Stegner (SPD) sagte am Dienstag, er sei sehr zufrieden mit dem Bleiberechts-Entwurf des Bundes. Er forderte seine Kollegen in anderen Bundesländern auf, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Raum für Nachverhandlungen oder Verschärfungen gebe es nicht, so Stegner.

Mehrere andere Bundesländer, unter ihnen Hamburg, hatten bereits am letzten Montag einen Abschiebe-Stopp für betroffene Ausländer verfügt. Nach dem Beschluss der Bundesregierung für ein neues Zuwanderungs- und Bleiberecht für Ausländer hat Hamburgs Innensenator Udo Nagel (parteilos) einen Abschiebestopp für mögliche Betroffene verhängt. Die Entscheidung des Innensenators sichere ein Bleiberecht bis zum förmlichen Inkrafttreten der Neuregelung im Sommer dieses Jahres, hieß es aus der Innenbehörde. Nach ersten Schätzungen könnten in Hamburg nach der neuen Bleiberechtsregelung sowie einer bereits im November vergangenen Jahres von der Innenministerkonferenz beschlossenen Regelung insgesamt rund 2000 Menschen ein Aufenthaltsrecht erhalten. ''Der Gesetzentwurf ist ein tragfähiger Kompromiss'', sagte Nagel mit Blick auf die neue Bleiberechtsregelung. ''Ich erwarte von den betroffenen ausländischen Staatsangehörigen, dass sie sich voll und ganz in unserer Gesellschaft integrieren, unsere Werte, Gesetze und unsere Demokratie akzeptieren und auch unterstützen sowie die deutsche Sprache beherrschen.'' Der Senator betonte, dass nach dem 31. Dezember 2009 die Aufenthaltserlaubnis nur dann verlängert werde, wenn für die Zukunft anzunehmen sei, dass die Betroffenen ihren Lebensunterhalt sichern könnten und sie nachwiesen, dass sie in der Vergangenheit überwiegend erwerbstätig waren.

Weiterführender Link zu den Quellen

Kiel: Kein Raum für mehr Verschärfung
Krabbenpost - Lübeck,Schleswig-Holstein,Germany
Nachdem die Bundesregierung

Hamburg stoppt Abschiebung
Hamburg 1 - Hamburg,Germany
Nach ersten Schätzungen könnten in Hamburg nach der neuen Bleiberechtsregelung sowie einer bereits im November vergangenen Jahres von der