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Bundesministerium des Innern erlässt Vorläufige Anwendungshinweise zum Staatsangehörigkeitsgesetz

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Das Bundesministerium des Innern hat die Vorläufigen Anwendungshinweise zum Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19. August 2007 (BGBl. I S. 1970) überarbeitet.

Diese Vorläufigen Anwendungshinweise berücksichtigen neben den Änderungen durch das Richtlinienumsetzungsgesetz noch die mit dem Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Gesetze vom 14. März 2005 (BGBl. I S.721) und mit dem Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122) vorgenommenen früheren Änderungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG).

Die Vorläufigen Anwendungshinweise finden Mitglieder unter Rechtsquellen/Verwaltungsvorschriften