Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 28. November 2014 der Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes zugestimmt. Es kann daher Bundespräsident Gauck zur Unterschrift vorgelegt werden und soll zum überwiegenden Teil rund zwei Monate nach Verkündung in Kraft treten.
Das Gesetz soll die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2012 umsetzen. Das Gericht hatte entschieden, dass die Höhe der Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum nicht vereinbar ist. Es gab dem Gesetzgeber auf, die Leistungsätze zukünftig transparent und bedarfsgerecht zu bemessen und regelmäßig zu aktualisieren.
Die neuen Leistungssätze wurden daher neu ermittelt und gegenüber den alten Sätzen deutlich angehoben. Demnach kann ein Asylbewerber künftig etwa 350 Euro inklusive Sachleistungen - wie z.B. Essenspakete - erhalten. Die Wartezeit, bis ein Anspruch auf Leistungen analog zur Sozialhilfe entsteht, verkürzt das Gesetz von derzeit 48 auf 15 Monate.