Bundesrat billigt Zuwanderungsgesetz

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Mit den Stimmen der meisten von Union und SPD regierten Länder hat der Bundesrat die neuen Zuwanderungsgesetze der großen Koalition gebilligt. Die Proteste von Migranten gegen die zahlreichen Verschärfungen spielten bei der kurzen Debatte, die der Abstimmung vorausging, kaum eine Rolle. Die Länderkammer verabschiedete das vom Bundestag bereits beschlossene Gesetzespaket, mit dem unter anderem höhere Hürden für den Nachzug ausländischer Ehegatten geschaffen werden. Die Türkische Gemeinde in Deutschland drohte erneut mit einem Boykott des Integrationsgipfels am nächsten Donnerstag. Eine Entscheidung solle Anfang kommender Woche fallen, sagte der Gemeindevorsitzende Kenan Kolat. Hingegen würdigte Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) die Neuregelung als Beitrag zur Integrationsförderung.

Das Gesetzespaket sieht vor, dass Ehepartner aus Nicht-EU-Staaten künftig im Regelfall nur nachziehen dürfen, wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind und Deutschkenntnisse nachweisen können. So sollen Zwangsehen bekämpft werden. Um die Integration hier lebender Ausländer zu fördern, werden auch verpflichtende Integrationskurse eingeführt. Verweigern sich Ausländer diesen Kursen, können ihnen Geldbußen in Höhe von bis zu 1000 Euro auferlegt werden.

Der Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Peter Altmaier (CDU), sagte: "Es konnten nicht alle Wünsche auf einen Schlag erfüllt werden." Dies sei aber "nicht weiter schlimm". Denn auch nach den jetzt beschlossenen Gesetzen könne es noch einmal Veränderungen geben. In der Einwanderungspolitik befinde sich die Regierung in einem "Prozess der ständigen Überprüfung und Anpassung", erklärte Altmaier. Er stellte neue Pläne zur Einwanderung von Fachkräften in Aussicht. Zuversichtlich sei er, dass die Koalition "in absehbarer Zeit eine vernünftige Regelung" präsentieren werde.

Vorerst aber gilt weiter, dass Arbeitsmigranten aus Nicht-EU-Staaten nur dann ein Aufenthaltsrecht erhalten, wenn sie ein Jahresgehalt von mindestens 85.000 Euro vorweisen können. Lediglich für Selbständige wurden die Hürden gesenkt: Sie müssen nicht mehr eine Million Euro, sondern nur noch eine halbe Million hierzulande investieren. Großzügigere Regeln hatte insbesondere Arbeitsminister Franz Müntefering (SPD) unter Verweis auf die hohe Arbeitslosigkeit von Deutschen verhindert.

So waren es im Bundesrat auch ausschließlich Politiker von Union und FDP, die niedrigere Hürden für Fachkräfte anmahnten. Man müsse das Einwanderungsrecht "weltoffener und wirtschaftsnäher gestalten", forderte der Hamburger Senator Michael Freytag (CDU). Momentan fehlten der Industrie qualifizierte Ingenieure "in fünfstelliger Zahl", sagte Freytag. "Wir haben jetzt einen Bedarf und deshalb müssen wir schnell handeln", erklärte auch der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU). Die Industrie suche dringend nach Fachkräften und finde sie im Inland nicht. 85.000 Euro Jahresgehalt für ausländische Spezialisten wiederum könnten längst nicht alle Betriebe bezahlen. Die hohen Einkommensgrenzen bei der Erlaubnis zur Einwanderung seien deshalb "bereits zu einer Wachstumsbremse geworden", schimpfte der CDU-Minister.

Keinerlei Einwände hatten die Redner jedoch gegen die von deutschtürkischen Verbänden kritisierten Änderungen beim Familiennachzug und bei der Einbürgerung von Migranten, die schon lange in Deutschland leben. Im Gegenteil: Es sei "wichtig und richtig", dass nachziehende Ehepartner aus bestimmten Nicht-EU-Ländern wie der Türkei künftig schon vor der Einreise Deutschkenntnisse vorweisen müssen, sagte der Niedersachse Schünemann. Ebenfalls richtig findet die große Mehrheit des Bundesrats auch die neu beschlossene Regelung zur Einbürgerung: Ab sofort müssen junge Migranten unter 23 - meist handelt es sich um Kinder von Migranten - ein für den Lebensunterhalt ausreichendes Einkommen nachweisen, um den deutschen Pass zu erhalten. Eine Verschärfung, die nur Oppositionspolitiker aus dem Bundestag wie der Grüne Josef Winkler als "integrationsfeindlich" kritisierten.

Die neue Bleiberechtsregelung für geduldete Flüchtlinge wiederum hält der CDU-Landesminister für zu lasch. Diese sieht vor, dass "Geduldete" ein Bleiberecht bekommen können, wenn sie einen Arbeitsplatz finden. Es sei geradezu "paradox", so Schünemann, dass bei Flüchtlingen sämtliche Jahre ihres Aufenthalts angerechnet würden, während ausländische Hochschulabsolventen nur einen Teil ihrer Studienzeit geltend machen könnten.