Bundesrat stimmt der Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU zu

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Das Gesetz zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU kann wie vorgesehen am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Nachdem der Bundesrat am 28. November 2014 seine Zustimmung erteilte, wird es nun Bundespräsident Gauck zur Unterschrift vorgelegt.

Ziel des Gesetzes ist es, den – statistisch nicht nachweisbaren – Missbrauch des europäischen Freizügigkeitsrechts einzudämmen. Es will Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sowie missbräuchliche Inanspruchnahme von Kindergeld verhindern und konsequent ahnden - zum Beispiel durch Wiedereinreiseverbote und eindeutige Identifikation von Kindergeld-Antragstellern. Zugleich werden die Kommunen wegen der besonderen Herausforderungen, die sich aus dem verstärkten Zuzug aus anderen EU-Mitgliedstaaten ergeben, weiter entlastet.

Das Gesetz ist ein unrühmliches Beispiel, wie mit Polemik, "Wer betrügt, der fliegt!", gegen den Sozialmissbrauch von EU-Bürgern vorgegangen werden sollte und dann eingeräumt werden musste, dass es diesen Missbrauch nicht gibt.