Deutscher Bundestag: Kleine Anfrage zur Bleiberechtsregelung

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Kleine Anfrage zu den Ergebnissen der Bleiberechtsregelung der Innenministerkonferens (BT-Drs. 16/6832) vom 24.10.2007. Mit großem Interesse hat die Öffentlichkeit im vergangenen Herbst die Debatte zur Schaffung einer Bleiberechtsregelung durch die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) verfolgt. Dabei gingen die Meinungen deutlich auseinander, wie viele der bisher in Deutschland nur geduldeten Menschen tatsächlich von dieser Regelung profitieren würden. Schätzungen, etwa der CDU-Innenminister Uwe Schünemann und Dr. Günther Beckstein, wonach 20 000 Menschen sofort und bis zu 40 000 weitere im Falle einer erfolgreichen Jobsuche bis Ende September 2007 eine Aufenthaltserlaubnis erhalten könnten (vgl. tz und Berliner Zeitung vom 18. November 2006), erweisen sich als zu hoch gegriffen: Ausweislich der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. wurden bis Ende Juni 2007 insgesamt nur 14 353 Aufenthaltserlaubnisse erteilt (vgl. Bundestagsdrucksache 16/6251). Kritische Einschätzungen hingegen, etwa von PRO ASYL (vgl. Analyse vom 21. November 2006 zum Bleiberechtsschluss), wonach 80 bis 90 Prozent der Geduldeten aufgrund der „engherzigen Regelung“ keine Chance auf ein Bleiberecht hätten, waren offenkundig zutreffend. In der Kritik des IMK-Beschlusses standen in erster Linie die geforderten langen Aufenthaltszeiten, die strengen Bestimmungen zum Nachweis des selbständigen Lebensunterhalts und die zahlreichen Ausschlusstatbestände, etwa wegen verletzter Mitwirkungspflichten oder strafrechtlicher Verurteilungen bereits in Höhe von 50 Tagessätzen.

Obwohl die nunmehr in Kraft getretene gesetzliche Altfallregelung im Wesentlichen die gleichen Bedingungen beinhaltet wie der IMK-Beschluss vom November 2006, wurde vom Bundesminister des Innern Dr. Wolfgang Schäuble die Erwartung geweckt, „ungefähr 100 000“ Menschen könnten von der gesetzlichen Regelung profitieren (vgl. Plenarprotokoll 16/94, S. 9546). Zahlreiche Abgeordnete der SPD erklärten, dass ihre Zustimmung zu „einem ansonsten mit vielen Mängeln aus unserer Sicht behafteten Gesetz“ (dem EU-Richtlinienumsetzungsgesetz) im Interesse der „maximal circa 60 000“ Menschen, die nunmehr eine Aufenthaltserlaubnis erhalten könnten, erfolgt sei (Erklärung der Abgeordneten Rüdiger Veit und anderer, Plenarprotokoll 16/103, S. 10639 f.).

Diese Einschätzungen dürften aus Sicht der Fragesteller und -innen zu hoch gegriffen sein.

Link zur Anfrage

http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Antwort_KA_16_6832_Bleiberecht.pdf