DNA-Test bei Visaverfahren

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Wie die SABAH heute berichtet, hat das Bundeskabinett der Ausgestaltung des Gendiagnostikgesetzes (GenDG) zugestimmt das derzeit im Bundestag beraten wird. Dieses sieht vor, den Umgang mit Gentests zu regeln, vor Diskriminierung zu schützen und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu sichern. Im Bereich der Migrationspolitik untergrabe es diesen Schutz und siehe in § 17 Abs. 8 des Entwurfs Ausnahmeregelungen vor. Diese betreffen DNA-Tests für den Nachweis von Verwandtschaftsverhältnissen bei Pass- und Visaverfahren. Für diese Verfahren sollen der mit dem Gesetz intendierte Datenschutz, der Schutz der Persönlichkeitsrechte und insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht gelten.

Das Gesetz ermögliche somit bei Familienzusammenführungen einen DNA-Test. Damit werde eine fragwürdige Praxis gesetzlich festgeschrieben, die Ausländerbehörden und Auslandsvertretungen bereits seit Jahren zu etablieren versuchten. Danach muss die betroffene Person, die nach Deutschland zu ihrer Familie ziehen will in der Türkei bei der Deutschland-Vertretung einen Speicheltest abgeben. Dies gilt auch für den Familienangehörigen hier in Deutschland, die bei der Ausländerbehörde um einen DNA-Test gebeten werden. Erst nach dem Beweis des DNA-Tests werde dann ein Einreisevisum nach Deutschland erteilt.

Quelle:
Deutsch-Türkische Medienagentur
Ali Yumuşak
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