Rheinland-Pfalz setzt sich für dauerhaftes Bleiberecht für gut integrierte Duldungsinhaber ein

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Die Landesregierung in Rheinland-Pfalz startet eine Initiative für ein dauerhaftes Bleiberecht für langjährige Duldungsinhaber ohne Einreisestichtag, das sich an klar definierten gesetzlichen Voraussetzungen orientiert.

 „Ich spreche mich für ein Aufenthaltsrecht für langjährige geduldete Personen aus, die sich rechtstreu verhalten haben, unsere Sprache sprechen und den Weg in den Arbeitsmarkt gefunden haben. Diese Menschen sind wichtige Mitglieder unserer Gesellschaft und ihre Kinder sind vielfach hier geboren und aufgewachsen," so die Integrationsministerin Irene Alt. Sie fordert die Bundesregierung auf, nach einer langen und kontrovers geführten Diskussion um die Legalisierung von integrierten Duldungsinhabern sich ebenfalls für eine dauerhafte Lösung zu engagieren.

Deutschland ist aufgrund des demografischen Wandels auf eine kontinuierliche Zuwanderung angewiesen und sollte Migrantinnen und Migranten, die seit Jahren hier leben und integriert sind, eine Aufenthaltsperspektive  in Deutschland geben.  „Die Initiative von Rheinland-Pfalz baut auf den stichtagsunabhängigen Regelungen für qualifizierte Beschäftige und gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende und möchte für langjährig Geduldete die bestehende Regelungslücke schließen. 

Sofern ein minderjähriges Kind in häuslicher Gemeinschaft lebt, soll eine Aufenthaltserlaubnis nach fünf Jahren erteilt werden, bei Ehepaaren und alleinstehenden Personen wird eine Aufenthaltsdauer von mindestens sieben Jahren gefordert. Darüber hinaus müssen weitere Integrationsvoraussetzungen vorliegen", fasst die Ministerin die zentralen Punkte der rheinland-pfälzischen Initiative zusammen. Darüber hinaus sollen unbegleitete Minderjährige unter erleichterten Voraussetzungen ein Aufenthaltsrecht erhalten. Innenminister Roger Lewentz  wird diese Pläne auf der nächsten Innenministerkonferenz am 8./9. Dezember 2011 einbringen und  zur Diskussion und Beschlussfassung stellen.

Presseerklärung des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen