Eckpunkte zur Anpassung der Regelsätze für Asylbewerber bis Ende des Jahres

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Die Bundesregierung plant die Anpassung der Regelsätze im Asylbewerberleistungsgesetz und will bis Ende des Jahres Eckpunkte für eine entsprechende gesetzliche Regelung ausarbeiten. Dies kündigte sie in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Mittwochvormittag an.

Zur Diskussion stand dort ein Antrag der SPD-Fraktion (17/6455), der einen Rechtsanspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket für Hartz-IV-Empfänger auch für Kinder im Asylbewerberleistungsbezug fordert. Momentan liege die Gewährung dieser Leistung im Ermessen der Kommunen, was zu einer starken Ungleichbehandlung führe, argumentierten die Antragsteller. Denn während in Bundesländern wie Berlin und Hamburg die betroffenen Kinder in das Bildungs- und Teilhabepaket mit einbezogen würden, lehnten andere Länder dies ab. Deshalb sei es nötig, hier eine einheitliche Regelung zu finden, was nach Auffassung der Fraktion nur durch einen Rechtsanspruch gewährleistet werden könne.

Unterstützung erhielten die Sozialdemokraten von den anderen Oppositionsfraktionen. So betonte Bündnis 90/Die Grünen, dass es hier um Flüchtlingskinder gehe, die sich nicht selber in diese Lage gebracht haben. Es sei deshalb für eine Partei mit dem „C“ im Namen ein Gebot, deren Situation zu verbessern. Als „völlig unerträglich“ bezeichnete Die Linke die Benachteiligung von Kindern von Asylbewerbern. Seit 1993 seien die Regelsätze im Asylbewerberleistungsgesetz nicht mehr erhöht worden und lägen deshalb heute 30 Prozent unter den Regelsätzen der Grundsicherung, so die Fraktion.

Die Koalitionsfraktionen betonten dagegen, dass es sich hierbei um eine Frage der Zuständigkeiten handele und warfen den Bundesländern vor, nur auf weitere Finanzmittel vom Bund aus zu sein. Es sei Sache der Kommunen, über die Einbeziehung von Asylbewerberkindern in das Bildungs- und Teilhabepaket zu entscheiden. Im Übrigen hätten die Kommunen im ersten Halbjahr dieses Jahres vom Bund Geld für Leistungen erhalten, die sie nicht erbracht haben. Nun besäßen sie auch die Freiheit, diese Mittel anderweitig entsprechend einzusetzen. Unabhängig davon hätten jedoch auch die Koalitionsfraktionen das Problem erkannt, weshalb es bereits Gespräche des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit den Ländern gebe. Mit ihrer Stimmenmehrheit lehnten Union und FDP den Antrag der SPD schließlich ab.

Quelle: Ausschuss für Arbeit und Soziales, Heute im Bundestag, 28.09.2011