Die Staatsanwaltschaft Berlin hat am 7. April 2009 das von Rechtsanwalt Dr. Gutmann eingeleitete Ermittlungsverfahren (74 Js 108/09) gegen den Bundesinnenminister Dr. Schäuble wegen Verfolgung Unschuldiger nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Es bestünden keine zureichenden begründeten Anhaltspunkte für das Vorliegen eines strafrechtlichen Verhaltens.
Die Auslegung der Soysal-Entscheidung durch das Bundesinnenministerium lasse kein willkürliches Verhalten durch bewusstes Abweichen von eindeutigen Rechtsnormen erkennen.