EU-Verfassung unterzeichnet

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Am 29. Oktober 2004 haben die Staats- und Regierungschefs der 25 EU-Mitgliedstaaten und der drei Kandidatenländer den Vertrag über eine Verfassung für Europa unterzeichnet, den sie am 18. Juni 2004 einstimmig angenommen hatten. Dieser Vertrag wird in Kraft treten, wenn er von jedem Unterzeichnerstaat nach dem in seiner Verfassung vorgeschriebenen Verfahren angenommen (ratifiziert) wurde.

Je nach juristischer und geschichtlicher Tradition der einzelnen Länder unterscheiden sich die hierfür von den Verfassungen vorgesehenen Verfahren:
  • Parlamentarisches Verfahren: Der Text wird mit einem Gesetz zur Ratifizierung einer mehrseitigen Übereinkunft von den nationalen Parlamenten angenommen.
  • Volksabstimmung: Die Bürgerinnen und Bürger werden in einer Volksabstimmung direkt aufgefordert, sich für oder gegen den Vertragstext auszusprechen.

Je nach Land kann es Abweichungen von diesen beiden Verfahren oder aber Kombinationen derselben geben, beispielsweise wenn die Ratifizierung des Vertrags vorab eine Änderung der einzelstaatlichen Verfassung erforderlich macht. Wenn der Vertrag ratifiziert ist und alle Unterzeichnerstaaten dies offiziell mitgeteilt haben (Hinterlegung der Ratifizierungsurkunden), tritt er ? frühestens am 1. November 2006 ? in Kraft und wird wirksam.

  • Die Union wird demokratischer werden, weil die weitaus meisten europäischen Rechtsvorschriften gemeinsam vom Europäischen Parlament und vom Ministerrat verabschiedet werden müssen, während die Bürger erstmals direkt einen Beitrag zur europäischen Rechtssetzung leisten können.
  • Die Union wird effizienter werden, weil mehr Entscheidungen mit der Stimmenmehrheit getroffen werden, selbst wenn diese Neuerung nicht so weit geht, wie sich viele erhofft hatten. Gleichzeitig wird mit der doppelten Mehrheit der doppelten Legitimität der Union Rechnung getragen, die eine Union aus Völkern und Staaten ist.
  • Dank der neuen Mechanismen der partizipatorischen Demokratie wird die Union außerdem transparenter werden.

Gleichzeitig erhielt der Rechtssetzungsprozess der Union dadurch eine größere demokratische Legitimität, dass die Rechtssetzungsbefugnisse zwischen Union und Mitgliedstaaten klarer abgegrenzt wurden und die nationalen Parlamente weiterhin auf die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips achten.

In den letzten Monaten gab es lebhafte Debatten darüber, wie weit die Europäische Verfassung geht oder gehen sollte. Obgleich ich alle Meinungen respektiere, möchte ich nachdrücklich hervorheben, dass die neue Verfassung gegenüber den bestehenden Verträgen in allen Bereichen einen wesentlichen Fortschritt darstellt. Sie ist das Ergebnis der Arbeit des Europäischen Konvents, der neue, transparentere und demokratischere Arbeitsmethoden angewandt hat.

Die Unterzeichnung der Europäischen Verfassung bedeutet deshalb noch lange nicht, dass wir die Ziellinie überschritten haben. In den nächsten Monaten müssen sich die Regierungen und Bürger der 25 Mitgliedstaaten der Union dafür einsetzen, dass der neue Verfassungsvertrag von den Parlamenten oder vom Volk ratifiziert wird.
Auch wenn es überwiegend Sache der Regierungen ist, für die Ratifizierung der Verfassung zu werben, müssen doch auch die europäischen Organe ihren Teil dazu beitragen, dass die Bürger objektiv und erschöpfend über den Inhalt der Verfassung informiert werden. Die nationalen politischen Parteien müssen sich uneingeschränkt zum Verfassungsvertrag äußern können. Aufgabe der Regierungen ist es hingegen, dafür zu sorgen, dass die Themen der Verfassung im Mittelpunkt der Parlamentsdebatten und Kampagnen für Volksabstimmungen stehen, und diese nicht etwa von Fragen der nationalen Politik beherrscht werden.

Die Staats- und Regierungschefs, die in Kürze die Europäische Verfassung unterzeichnen, vollbringen damit einen mutigen, konstruktiven Akt. Dieser wird weit reichende Konsequenzen haben, weil die Europäische Union mit dieser Verfassung die treibende Kraft für das wirtschaftliche und soziale Wohlergehen ihrer Völker und für den Frieden in der Welt werden wird.

Dies jedenfalls war die Hoffnung der Gründerväter Europas, die hier am 25. März 1957 zusammengetreten sind, und in diesem Bewusstsein haben auch wir uns am heutigen 29. Oktober 2004 am selben Ort feierlich zusammengefunden.?

Den wesentlichen Inhalt der Europäischen Verfassung finden Sie zusammengefasst unter Rechtsquellen/Europa/Veträge.

Der Präsident der Europäischen Kommission, Romano Prodi, erklärte zur Unterzeichnung der Europäischen Verfassung am 29. Oktober 2004 in Rom:

?Hier, an diesem ehrwürdigen Ort, reagierte Europa am 25. März 1957 mit einem bis dahin einmaligen Vorhaben zum Aufbau einer supranationalen Demokratie auf die Folgen des Weltkriegs und den anhaltenden Kalten Krieg. Heute bekräftigt Europa die einzigartige, einmalige Form seiner politischen Organisation, um sich den Herausforderungen der Globalisierung zu stellen, seine Wertvorstellungen von Frieden und Solidarität geltend zu machen und die ihm zustehende Rolle auf der Weltbühne auszuüben.

Die neue Verfassung beschränkt sich nicht auf eine Konsolidierung des durch die Verträge von Rom errichteten politischen und institutionellen Systems. Sie enthält wichtige Neuerungen, die die Europäische Union demokratischer, effizienter und transparenter machen werden.

Autor: Professor Dr. Günter Renner