Außenminister Joschka Fischer wird am 25. April vor dem Visa- Untersuchungsausschuss aussagen. Union, SPD und Grüne streiten weiter über eine mögliche Fernsehübertragung seiner Vernehmung. Die CDU/CSU will nur zustimmen, wenn das für sämtliche Zeugenvernehmungen gelten soll. Eine Sonderregelung allein für die Aussage von Außenminister Joschka Fischer am 25. April lehnt sie ab.
Unberührt von einem solchen generellen Beschluss soll das Recht der Zeugen bleiben, eine Fernsehübertragung ihrer Aussagen abzulehnen. Nach dem Untersuchungsausschussgesetz ist für Fernseh- und Rundfunkübertragungen aus den Verhandlungen des Ausschusses eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder sowie die Zustimmung der zu vernehmenden Personen erforderlich. Fischer hat bereits erklärt, dass er einer TV-Übertragung zustimmen wird.
Sollte sich die Regierungskoalition mit der Forderung der Union einverstanden erklären, würde das zunächst den Charakter einer politischen Übereinkunft haben. Juristisch verbindlich beschlossen werden müsste das in jedem Einzelfall vor einer Vernehmung. «Sonderrechte für Einzelne akzeptieren wir nicht», betonte Röttgen. Auch Glos erklärte, es dürfe keine «Lex Fischer» geben. «Warum man ausgerechnet dem größten Schauspieler der Nation einen öffentlichen Sonderauftritt gewähren soll, vermag ich nicht einzusehen.»
dpa/ von unserem Partner Anwalt.TV