Flughafenverfahren äußerst problematisch

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Das sogenannte Flughafenverfahren führt zu grundsätzlichen Problemen im Kernbereich des Flüchtlingsschutzes. Darauf wies das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) am 20.01.2012 im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion um die geplante Einrichtung eines solchen Verfahrens am neuen Flughafen Berlin-Schönefeld hin.

Das Flughafenverfahren ist vorrangig auf Beschleunigung ausgelegt. Dies gefährde jedoch die Verfahrensqualität, so der UNHCR-Vertreter für Deutschland und Österreich Michael Lindenbauer.

Die unverzüglich nach Antragstellung durchzuführenden Anhörungen könnten nicht immer angemessen vorbereitet werden. Und Gelegenheit, einen Anwalt zu kontaktieren, müsse nach dem Gesetz erst nach der Anhörung gegeben werden, also zu einem Zeitpunkt, in dem die wesentlichen Grundlagen für die Entscheidung des Asyl-Bundesamtes bereits gelegt seien. Der UNHCR-Vertreter sagte, Fehler in der Anhörung beeinträchtigten im Fall der Ablehnung eines Antrags im Flughafenverfahren nicht nur die Entscheidung des Bundesamts, sondern könnten auch auf das Gerichtsverfahren durchschlagen. Lindenbauer fügte hinzu, die äußerst kurzen Rechtsmittelfristen beeinträchtigten zudem die Möglichkeit für Rechtsanwälte, Rechtsmittelverfahren sorgfältig vorzubereiten und – innerhalb der ebenfalls sehr knappen Begründungsfrist – überzeugende Schriftsätze abzufassen. Der UNHCR-Vertreter betonte, „diese Verkürzungen der Verfahrensrechte sind insgesamt äußerst problematisch“. Denn im Asylverfahren gehe es „um die Kerngarantie des Flüchtlingsschutzes – den Schutz vor Abschiebung in ein Land, in dem den Betroffenen schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen drohen. Im Falle von Fehlentscheidungen drohen den Betroffenen häufig existentielle Gefahren“.

Dies gelte, so Lindenbauer, für alle Schutzsuchenden. In besonderem Maße ungeeignet erscheine das Flughafenverfahren jedoch für die Behandlung der Schutzgesuche von unbegleiteten Kindern und von Personen, die aufgrund von Gewalterlebnissen oder ähnlichen Ereignissen traumatisisiert seien, hob der UNHCR-Vertreter hervor.


Gemeinsame Stellungnahme gegen die Inhaftierung von Asylsuchenden auf dem neuen Großflughafen BER Willy Brandt und gegen die Durchführung von Asyl-Schnellverfahren.

Die Unterzeicherlnnen lehnen aus menschenrechtlichen und humanitären Gründen Asylschnellverfahren (Flughafenverfahren) sowie die Inhaftierung von schutzsuchenden Flüchtlingen zur Durchführung des Asylverfahrens ab. Sie fordern die Länder Brandenburg und Berlin sowie die Bundesregierung auf, auf die geplante Errichtung und Inbetriebnahme einer sog. "Gewahrsamseinrichtung" zur Durchführung von Asyl-Schnellverfahren auf dem Gelände des Flughafens BER Willy Brandt zu verzichten und stattdessen Asylsuchenden ein reguläres Asylverfahren in Freiheit zu ermöglichen. Sie fordern die Bundesregierung auf, an allen deutschen Flughäfen auf die Inhaftierung Schutzsuchender und das Asyl-Schnellverfahren zu verzichten und das sogenannte Flughafenverfahren (§ 18a AsylVfG) abzuschaffen.
Begründung:
Auf dem Gelände des neuen Großflughafens in Berlin Schönefeld soll eine "Gewahrsamseinrichtung" gebaut werden, um einreisende Asylsuchende inhaftieren und nach einem dort stattfindenden Asyl-Schnellverfahren möglichst rasch außer Landes schaffen zu können. Im Rahmen der Grundgesetzänderung 1993, in deren Folge kein Flüchtling mehr, der regulär auf dem Landweg einreist, das Asylrecht erhalten kann, wurde als weiteres Instrument der Flüchtlingsabwehr eine Spezialregelung für die Einreise auf dem Luftweg entwickelt - das sog. Flughafenverfahren. Asylsuchende, einschließlich Kinder und minderjährige Asylbewerberinnen, können für die Dauer des Asylschnellverfahrens inhaftiert werden. Voraussetzung ist, dass auf dem Flughafengelände eine geeignete "Unterkunft" existiert. Im Zuge des Flughafenausbaus wird nun auf dem Flughafen Berlin-Schönefeld eine Hafteinrichtung gebaut. Betreiber wird die zentrale Ausländerbehörde Brandenburg. Die "soziale" Betreuung wird nach Auskunft der Landesregierung die private Wachschutzfirma B.a.S.S. übernehmen. Innerhalb von zwei Tagen nach Stellung des Asylantrags ergeht eine Entscheidung, ob der Asylantrag als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt oder die Einreise erlaubt wird. Im Falle einer Ablehnung als "offensichtlich unbegründet" bleibt den Asylbewerberinnen nur drei Tage Zeit, um Klage beim Verwaltungsgericht zu erheben sowie einen Eilrechtsschutzantrag einzureichen. Wird der Eilantrag gegen die Einreiseverweigerung binnen zweier Wochen abgewiesen, verbleiben sie in der Flughafenhaftanstalt, bis die Abschiebung möglich wird.
Der Zeitdruck macht es den gerade geflüchteten und teils schwer traumatisierten Menschen unmöglich, zur Ruhe zu kommen und ihre Asylgründe substantiiert vortragen zu können.
Teilweise sind sie durch die Umstände der Flucht verhandlungsunfähig. Auch der erschwerte Zugang zu Rechtsanwältinnen verhindert, dass sich die Asylsuchenden ausreichend auf ihre Anhörung vorbereiten können und schmälert ihre Aussicht erheblich, als Flüchtling in Deutschland anerkannt zu werden. Die Eile des Verfahrens führt immer wieder zu eklatanten Fehlentscheidungen. So wurden die Asylanträge zweier Deserteure aus Eritrea im Flughafenverfahren als offensichtlich unbegründet abgelehnt. Sie wurden unmittelbar nach ihrer Abschiebung in einem Geheimgefängnis in Eritrea inhaftiert. Erst nach der Abschiebung prüfte das Verwaltungsgericht den Fall mit der nötigen Gründlichkeit und gewährte Asyl.
1 Darüber hinaus lässt die kurze Frist zur Einreichung eines Eilantrags ein sachgemäßes Beschreiten des Rechtswegs nicht zu. Es ist schlicht unmöglich, die geforderten schriftlichen Begründungen rechtzeitig beizubringen. Da die Ablehnung von Eilrechtsanträgen durch das Gericht bereits ohne schriftliche Begründung rechtskräftig wird, können die Betroffenen abgeschoben werden, bevor sie die Möglichkeit erhalten, weiteren Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen. Eine Abschiebung wird in der Regel nach der Abweisung des Eilantrages durchgeführt, obwohl die Klage gegen die Entscheidung des Bundesamtes noch anhängig ist. Expertinnen bezeichnen das sog. Flughafenverfahren daher als "hastig, unfair, mangelhaft"2 und "rechtsstaatswidrig"3 . Auf den meisten deutschen Flughäfen wird auf das Flughafenverfahren verzichtet, so auch in Berlin-Tegel, Stuttgart, Köln/Bonn und Hannover. In Berlin-Schönefeld werden aktuell jährlich zwei bis vier Flughafenverfahren durchgeführt. Die Zahlen der entsprechenden Verfahren für Hamburg, München und Düsseldorf sind ebenfalls marginal. Am neuen Berliner Großflughafen soll nun Platz für die Inhaftierung von jährlich 300 asylsuchenden Flüchtlingen einschließlich Kindern jeden Alters und allein reisenden Minderjährigen geschaffen und deren Asylanträge in dem höchst zweifelhaften Schnell-Verfahren abgefertigt werden.

Erstunterzeichner:
Asyl in der Kirche e.V.
AWO Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.
Prof. Dr. Klaus J. Bade, Migrationsforscher, Berlin
Bundesarbeitsgemeinschaft PRO ASYL
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V.
Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Berlin
Erzbistum Berlin
Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Flüchtlingsrat Brandenburg e.V.
Dr. med. Jürgen Hölzinger, Ausschuss für Menschenrechtsfragen der Ärztekammer Berlin
Initiative gegen Abschiebehaft
Jesuiten Flüchtlingsdienst Deutschland
Landesjugendwerk der AWO Berlin
Landesjugendwerk der AWO Brandenburg
Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege Berlin
(AWO, Caritas, dpw, DW, DRK, ZWST)
Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege Brandenburg
(AWO, Caritas, dpw, DW, DRK, ZWST)
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.
Hanns Thomä, Beauftragter für Migration und Integration der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg schlesische Oberlausitz
Zentrum Überleben
Berlin, 20. Januar 2012

Zweitunterzeichner:
Aktion Freiheit statt Angst e.V.
Aktionsbündnis Brandenburg gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit
AI Nadi - Treffpunkt und Beratungsstelle für arabische Frauen (Berlin)
Allmende e.V. Berlin
AWO Kreisverband Berlin-Mitte
Arie Berlin e.V.
BAfF e.V. - Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und
Folteropfer
Barnimer Kampagne "Light me Amadeu"
BBAG - Berlin-Brandenburgische Auslandsgesellschaft e.V.
Bundesverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V.
Büro für medizinische Flüchtlingshilfe Berlin
DAFRIG, Deutsch-Afrikanische Gesellschaft e.V.
Deutscher Anwaltsverein DAV
Deutscher Gewerkschaftsbund Bezirk Berlin-Brandenburg
Diamant e.V. - Sozialer Integrationsverein für Zuwanderer des Landkreises Barnim
Die Landesflüchtlingsräte
Flüchtlingsinitiative Berlin-Brandenburg e.V.
Gesellschaft für bedrohte Völker -International (GfbV-lnt.)
HAL.T. Hennigsdorfer Aktionsbündnis Lebendiger Teilhabe
Humanistische Union e.V., vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative
Humanistische Union Berlin-Brandenburg
Interkulturelles Frauenzentrum S.U.S.I.
Internationale Liga für Menschenrechte
Jugendliche ohne Grenzen
Kirchenkreis Oberes Havelland
Kirchenkreis Potsdam
Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
Kontakt- und Berarungsstelle für Flüchtlinge und Migrantlnnen e.V.
Kontakt- und Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt Bernau
Lagergemeinschaft Ravensbrück - Freundeskreis e.V.
Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Ausländer- und Integrationsbeauftragten des
Landes Brandenburg
Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg
Migrations- und Integrationsrat Land Brandenburg - MIR
Migrationsrat Berlin-Brandenburg e.V.
No-racism-net
Oase Berlin e.V.
Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche e.V.
Operperspektive e.V.
QuaBs e.V. - Qualifizierungsvereinigung Berliner Sozialpädagoglnnen
Refugees Emancipation e.V.
Verband für interkulturelle Arbeit (VIA) Regionalverband Berlin/Brandenburg e.V.
Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen VDJ e.V.
Verein iranischer Flüchtlinge e.V.
Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten e.V.
VVN-BdA Berlin und Köpenick
Women in Exile
Zwischenstand 21.02.2012 (nur Organisationen), Unterzeichnerschluss 29. Februar 2012