Am 1. August 2015 ist das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung in wesentlichen Teilen in Kraft getreten. Das Ausweisungsrecht, das komplett überarbeitet worden ist, wird erst am 1. Januar 2016 in Kraft treten.
Am 1. August 2015 ist das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung in wesentlichen Teilen in Kraft getreten. Das Ausweisungsrecht, das komplett überarbeitet worden ist, wird erst am 1. Januar 2016 in Kraft treten.