Die Koaltion einigt sich am 21. September 2015 auf einen Gesetzentwurf zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und weiterer Gesetze (Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz).
Zur Beschleunigung der Asylverfahren bedarf es neben personeller Verstärkung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und dem schnelleren Vollzug von Rückführungen vor allem gesetzlicher Änderungen des Asylverfahrens-, Asylbewerberleistungs-, Aufenthalts und Bundesmeldegesetzes.
An erster Stelle steht hierbei die Bestimmung von Albanien, Kosovo und Montenegro als sichere Herkunftsstaaten gemäß Artikel 16a Absatz 3 des Grundgesetzes. Asylanträge von Staatsangehörigen dieser Staaten sind im letzten Jahr exorbitant angestiegen, jedoch zu über 90 % erfolglos. Nur durch eine entsprechende gesetzliche Regelung kann für Behörden und Gerichte verbindlich festgelegt werden, dass
ein von dem Antragsteller aus einem solchen Staat gestellter Asylantrag als offensichtlich unbegründet abzulehnen ist – vorbehaltlich der Möglichkeit des Antragstellers, die Vermutung der Verfolgungsfreiheit im Einzelfall widerlegen zu können. Die Einstufung der Staaten Albanien, Kosovo und Montenegro als sichere Herkunftsstaaten verbessert daher die Möglichkeit, aussichtslose Asylanträge von Antragstellern aus diesen Staaten in kürzerer Zeit bearbeiten und damit den Aufenthalt dieser Personen in Deutschland schneller beenden zu können.
Des Weiteren können Verfahren erheblich beschleunigt werden, indem die Asyl- und Schutzsuchenden regelmäßig bis zum Abschluss des Asylverfahrens in Erstaufnahmeeinrichtungen verbleiben. Dies ermöglicht eine Verfahrensbündelung sowie eine schnelle, effektive Umsetzung der jeweiligen Ergebnisse: Bleiberecht oder Rückführung.