Der Bundestag hat am 4. Dezember das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern beschlossen, mit dem der so genannte „Kretschmann-Deal" im Bundesrat umgesetzt wurde.
Ziel des Gesetzes sind Verbesserungen für hier lebende Asylsuchende (Lockerung Residenzpflicht, Sachleistungsprinzip) zum Preis der Asylrechtseinschränkung durch die Festlegung sicherer Herkunftsstaaten bei Flüchtlingen vom Westbalkan.
Dass auch außerhalb der Erstaufnahmeeinrichtungen weiter Sachleistungen erbracht werden können, „soweit es nach den Umständen erforderlich ist", ist eine Einschränkung, die nicht von der Protokollerklärung des Bundes im Bundesrat vom 19.9.2014 gedeckt ist. Insoweit stellt sich die Frage, warum die GRÜNEN hier nicht auf eine Einhaltung der Protokollerklärung bestanden haben.
Diese weit gehende, unbestimmte Ausnahmeregelung könnte dazu führen, dass sich an der gegenwärtigen Praxis in Sachleistungsländern wie z.B. Bayern nur wenig ändern wird.
Ausnahmeregelungen zur Anordnung der Residenzpflicht finden sich für Fälle wenn „Tatsachen die Schlussfolgerung rechtfertigen", dass ein Verstoß gegen das BtmG vorliegt, oder wenn „konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung" bevorstehen.