Gesetzentwurf zum Asylbewerberleistungsgesetz vorgelegt

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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales legt am 27.08.2014 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgesetzes vor. Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Entscheidung des BVerfG vom 18. Juli 2012, mit der die Höhe der Geldleistungen im Asylbewerber­leistungsgesetz (AsylbLG) für unvereinbar mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erklärt und eine Neuregelung der Leistungssätze gefordert wurde.