Der inhaltlich hoch umstrittene Gesetzentwurf zur geplanten Einstufung der Länder Algerien, Marokko und Tunesien als „sichere Herkunftsstaaten“ wurde nun vorgelegt. Er soll erneut im Schnellverfahren verabschiedet werden.
Die erste Lesung des Gesetzes soll im Bundestag am Donnerstag, den 14.4.2016 erfolgen. Im schon eingeübten Schnellverfahren soll dann bereits am 25. April die dazugehörige Sachverständigen-Anhörung stattfinden.