Das Bundeskabinett hat am 1. Dezember 2004 die von Bundesinnenminister Otto Schily vorgelegte Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung ? IntV) beschlossen. Sie soll demnächst verkündet werden und kann dann am 1. Januar 2005 zusammen mit dem Zuwanderungsgesetz und den sonst noch erforderlichen Rechtsverordnungen in Kraft treten. Der Text der Verordnung steht den Mitgliedern unter Rechtsquellen/Deutsches Recht/Integration im gewohnt praktischen pdf-Layout zur Verfügung.
Aufgrund des Zuwanderungsgesetzes erhalten alle Neuzuwanderer mit einer Bleibeperspektive, ob Spätaussiedler oder Ausländer, einen gesetzlichen Anspruch auf die einmalige Teilnahme an einem Integrationskurs. Darüber hinaus sollen auch jährlich rund 50 000 bereits hier lebende Ausländer an einem Integrationskurs teilnehmen können (?nachholende Integration?).
Zu der Integrationskursverordnung erklärte Bundesinnenminister Otto Schily:
?Mit der Integrationskursverordnung wird ein verbindliches und rechtlich abgesichertes Integrationskursangebot für Neuzuwanderer und bereits hier lebende Migranten geschaffen. Nach dem Grundsatz des ?Förderns und Forderns? werden erstmals Rechte und Pflichten klar formuliert. Die deutsche Sprache ist der Schlüssel zur Integration. Deutsch zu lernen ist eine unverzichtbare Voraussetzung dafür, dass Menschen unterschiedlicher Herkunft in Kontakt treten und einander verstehen können. Der Staat fordert dies zu Recht von allen Zuwanderern ein.? Der Integrationskurs umfasst einen Sprachkurs, in dem die Teilnehmer an ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache herangeführt werden und einen Orientierungskurs, der zur Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland dient. Der Bund wird im kommenden Jahr 208 Millionen Euro für Integrationskurse zur Verfügung stellen. Die Kursteilnehmerinnen und Teilnehmer werden sich voraussichtlich mit rund 30 bis 50 Millionen Euro an den Kosten beteiligen. Der Integrationskurs umfasst insgesamt 630 Stunden Unterricht. Davon entfallen 600 Stunden auf den Sprachunterricht und 30 Stunden auf den Orientierungskurs. Ziel der Kurse ist das Erreichen ?ausreichender Sprachkenntnisse?. Dies entspricht dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen, der ersten Stufe der selbständigen Sprachverwendung. Die Kurse enden mit der Prüfung ?Zertifikat Deutsch?, einem vom Goethe-Institut entwickelten Sprachdiplom (entspricht B1), das von den Industrie- und Handelskammern als qualifizierte Sprachprüfung anerkannt wird. Die Kosten für die Prüfung trägt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg. Die Verordnung sieht - abweichend von der bisherigen Praxis - eine gemeinsame Kursteilnahme von Ausländern und Spätaussiedlern vor. Das Bundesamt in Nürnberg wird die Integrationskurse in Zusammenarbeit mit den Ausländerbehörden, dem Bundesverwaltungsamt, Kommunen, Migrationsdiensten und der Bundesagentur für Arbeit gestalten und gewährleistet bundesweit ein ausreichendes Kursangebot. Die Kurse werden durch erfahrene und qualifizierte Kursträger durchgeführt. Das Zulassungsverfahren der Kursträger berücksichtigt deren Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit. Damit wird eine hohe Qualität der Kurse erreicht. ?Damit sind die vielfältigen integrationspolitischen Versäumnisse der Vergangenheit aber nicht vollständig ausgeräumt. Jetzt kommt es auch darauf an, dass die Länder und Kommunen für bereits hier lebende Migrantinnen und Migranten ebenfalls verstärkt Integrationsmaßnahmen anbieten. Die Länder haben sich im Zuge des Vermittlungsverfahrens aus der Finanzierung der Integrationskurse zurückgezogen, aber zugesagt, die kursbegleitende Kinderbetreuung sowie zusätzliche Maßnahmen zur nachholenden Integration sicherzustellen. Die Länder tragen mit diesem Versprechen eine große Verantwortung für den Erfolg nicht nur der neuen Integrationskurse, sondern auch der neuen Integrationspolitik insgesamt?, so Schily.