Das Bleiberecht soll nach dem ausformulierten Vorschlag des niedersächsischen Innenministers Schünemann auf Familien mit schulpflichtigen Kindern beschränkt werden, die seit mehr als 7 1/2 Jahren hier leben und ein Lebensunterhalt sicherndes dauerhaftes Arbeitsangebot nachweisen. Zudem können minderjährig eingereiste, unverheiratete, inzwischen volljährig gewordene Jugendliche in Ausbildung oder Beruf ein Bleiberecht erhalten, ihr Eltern aber nicht.
Niedersächsischer Vorschlag einer Bleiberechtsgegelung
Familien mit kleinen oder volljährigen Kindern, Familien mit schulpflichtigen Kindern und Niedrigeinkommen, Alleinstehende, Kranke und Behinderte sollen ausgeschlossen werden.
Zudem fordert der niedersächsische Innenminister Schünemann Folgendes:
- Streichung des § 2 AsylbLG
- Beseitigung von Vollzugshindernissen bei der Abschiebung
- Gesetzliche Bleibe- und Wiederkehroption für gut integrierte Jugendliche (Erweiterung der Rückkehroption des § 37 AufenthG auf ausreisepflichtige jugendliche Ausländer)
Einzelheiten des Vorschlags einer Bleiberechtsregelung aus Niedersachsen
Der ausformulierte Vorschlag des Innenministeriums Niedersachsen für eine restriktive Bleiberechtsregelung "Daueraufenthalt bei Dauerbeschäftigung"
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/MI-Nds_Bleiberecht_310806.pdf
Stellungnahmen zu dem Vorschlag:
http://www.nds-fluerat.org/
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Bleiberecht_Buttolo.pdf
http://www.welt.de/data/2006/09/01/1018007.html
Quelle: Flüchtlingsrat Berlin