Gesetzentwurf zur Abschaffung des Optionsmodells

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Am Donnerstag, den 10. November diskutiert der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung einen Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts.

Darin fordert die SPD-Fraktion zum einen die Abschaffung des Optionsmodells. Bislang gilt: Wird ein Kind in Deutschland geboren und hält sich eines seiner Elternteile als Inhaber eines unbefristeten Aufenthaltsrechtes seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland auf, so erwirbt das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit neben der Staatsangehörigkeit der Eltern. Das Kind muss sich jedoch mit Eintritt der Volljährigkeit zwischen der deutschen und der durch Abstammung erworbenen Staatsangehörigkeit der Eltern entscheiden. Hat es dies bis zum 23. Lebensjahr nicht getan, verliert es in der Regel die deutsche Staatsangehörigkeit. Der SPD-Fraktion zufolge soll das Erfordernis, sich entscheiden zu müssen, gestrichen werden. Hier geborene Kinder ausländischer Eltern sollen die deutsche sowie die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern erwerben und beide dauerhaft behalten können.

Zum anderen bekennt sich der  Gesetzentwurf auch bei der Einbürgerung zur doppelten oder mehrfachen Staatsbürgerschaft. Wer sich einbürgern lässt, soll seine alte Staatsangehörigkeit nicht länger aufgeben müssen.

Zuletzt sieht der Entwurf mehrere Erleichterungen bei den Einbürgerungsvoraussetzungen vor. Dazu gehören eine Absenkung der Voraufenthaltszeiten, die mögliche Anrechnung von Zeiten der Duldung, Verbesserungen für Personen, die konkrete Integrationsleistungen erbracht haben, sowie Verbesserungen für Lebenspartner Eingebürgerter.