Der Beauftragte des Senats von Berlin für Integration und Migration stellt auf seinen Internetseiten unter Berlin.de einen Ratgeber in ausländerrechtlichen Rechtsfragen zur Verfügung. Darin werden Fragen rund um das Zuwanderungsgesetz sowie Änderungen des SGB und anderer Gesetze behandelt. Die bisherigen Veröffentlichungen: "Asyl in Berlin", "Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht", "Ehen zwischen Deutschen und Ausländern", "Freizügigkeit in Europa" entsprechen daher nicht mehr der aktuellen Rechtslage.
?Wir sind bemüht, die Informationen zu aktualisieren und Ihnen danach wieder zugänglich zu machen ?, heißt es auf der Internetseite wo Beiträge zu den Themen
- Das neue Aufenthaltsrecht (ab 01.01.2005), Fragen und Antworten zum Zuwanderungsgesetz
- Die Arbeitsgenehmigung. Hinweise zur Arbeitsaufnahme von Ausländern
bereits in aktualisierter Form zum Download bereit stehen.
Die Übersetzungen der Dokumente in Englisch, Türkisch und Russisch wurden durch das Büro der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration ermöglicht.
Sollten Sie Fragen zu dieser Thematik haben, können Sie auch persönlich in das Büro kommen und am Empfang eine Wartenummer erbitte. Zudem stehen an den Sprechtagen (Montag, Dienstag und Donnerstag in der Zeit zwischen 9.00 und 13.00 Uhr und am Donnerstag zwischen 15.00 und 18.00 Uhr ) unter der Telefonnummer 9017-2372 kompetente Mitarbeiter zur Verfügung.
Dies ist ein erster guter Ansatz zu mehr Transparenz der rechtlichen und behördlichen Vorgänge für Zuwanderer von Seiten des Staates, wir werden diese Aktivitäten hier weiter im Auge behalten.