Referentenentwurf für ein Integrationsgesetz

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Das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums des Innern haben am 29. April 2016 einen Referentenentwurf für ein Integrationsgesetz sowie einer Verordnung zum Integrationsgesetz vorgelegt. Mit diesen gesetzlichen Regelungen soll eine verbesserte Integration der Flüchtlinge erreicht werden.

Auch im Jahr 2016 und den folgenden Jahren werden viele Menschen kommen, um hier vorübergehend oder dauerhaft zu leben und Teil unserer Gesellschaft zu werden. Die Integration in die Gesellschaft und den deutschen Arbeitsmarkt - vorübergehend oder dauerhaft - ist zugleich Aufgabe jedes einzelnen nach Deutschland kommenden Menschen, des Staates und der Gesellschaft.

Der Schwerpunkt der gesetzlichen Regelung liegt auf

  • dem Erwerb der deutschen Sprache sowie
  • einer dem deutschen Arbeitsmarkt gerecht werdenden Qualifizierung der betroffenen Menschen.

Ohne ausreichende Möglichkeiten des Spracherwerbs wird eine Integration der Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer nicht möglich sein. Der Integrationskurs ist das staatliche Kernangebot zur nachhaltigen sprachlichen und gesellschaftlichen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern mit aufenthaltsrechtlichen und leistungsrechtlichen Auswirkungen. Mit den gesetzlichen Änderungen werden Anpassungen des Integrationskurssystems auf den gestiegenen Bedarf vorgenommen. Die Verpflichtungsmöglichkeiten werden ausgeweitet und ein frühzeitiger Spracherwerb wird sichergestellt.

Zudem werden die bestehenden gesetzlichen Regelungen für eine schnelle, erfolgreiche und auf die Aufnahme einer qualifizierten Beschäftigung ausgerichteten Integration an die aktuellen Bedarfe angepasst. Der deutsche Arbeitsmarkt benötigt eine Vielzahl von Fachkräften. Dieser Bedarf kann auch durch die nach Deutschland kommenden schutzsuchenden Menschen teilweise abgedeckt werden. Zugleich profitieren auch die Gesellschaft und die Arbeitsmärkte der Herkunftsländer im Falle einer Rückkehr von in Deutschland erworbenen Qualifikationen.