Offener Brief von Sevim Dagdelen an Frau Prof. Dr. Christine Langenfeld, Vorsitzende des SVR für Integration und Migration

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Offener Brief von Sevim Dagdelen an Frau Prof. Dr. Christine Langenfeld, Vorsitzende des SVR für Integration und Migration:

Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Christine Langenfeld,

in einer Agenturmeldung der dpa vom 16.08.2013 werden Sie im Zusammenhang des von der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens wegen der Regelung der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug wie folgt zitiert:

„«Sprachkenntnisse ermöglichen nachziehenden Ehepartnern, sich schneller hier zurecht zu finden, und das von Anfang an. Sie sind Grundlage für Eigenständigkeit.» Entsprechende Angebote für Sprachkurse gebe es laut der SVR-Vorsitzenden mittlerweile in fast allen Ländern. In den Fällen, in denen das im Heimatland jedoch nicht der Fall sein sollte, bestehe die Möglichkeit, die Sprachkenntnisse in Deutschland nachzuholen, sagt Langenfeld. «Der Ehegattennachzug wird dann von den Behörden auch ohne die ansonsten erforderlichen Sprachkenntnisse gestattet.» Sie weist außerdem darauf hin, dass die geforderten Deutschkenntnisse nicht dazu führten, dass weniger Menschen ihren Familienangehörigen nach Deutschland folgten. «Seit einiger Zeit haben die Nachzugszahlen wieder das Niveau von vor der Einführung des Spracherfordernisses erreicht», sagt Langenfeld."

Diese Äußerungen haben mich doch sehr irritiert. Von der Vorsitzenden eines unabhängigen wissenschaftlichen Sachverständigenrats erwarte ich eine fundierte Einschätzung. Die oben zitierten Aussagen aber sind weder mit der Realität noch mit der Rechtslage vereinbar, stattdessen sind sie den Rechtfertigungsversuchen der Bundesregierung zum Verwechseln ähnlich.

Ich fordere Sie hiermit auf, die Belege für Ihre beiden oben genannten Thesen offen zu legen, und falls Ihnen dies nicht möglich ist, Ihre Aussagen öffentlich richtig zu stellen.

1. Sie sagen: Wenn es in bestimmten Ländern keine Sprachkurse gebe, bestehe die Möglichkeit, die Sprachkenntnisse in Deutschland nachzuholen.

Das ist offenkundig falsch! Zwar gibt es aktuell eine entsprechende Ausnahmeregelung für syrische Staatsangehörige angesichts der kriegerischen Ereignisse in diesem Land (alles andere wäre auch grotesk). Doch das war es auch schon. Ansonsten wird weltweit grundsätzlich davon ausgegangen, dass die geforderten Deutschkenntnisse in allen Ländern erworben werden können, ob es dort nun (erreichbare) Sprachkurse gibt oder nicht. Notfalls wird immer unterstellt, die Betroffenen könnten sich die Deutschkenntnisse in jeder Lebenslage und an allen Orten selbst aneignen, etwa durch Internet-Kurse und dergleichen. Auch Analphabetinnen, die mehrere Kinder zu betreuen haben und in einem Dorf ohne jeden Sprachkurs leben, zum Beispiel. Das nahe liegende Angebot, die deutsche Sprache in Deutschland zu erwerben, wird aber selbst in Härtefällen nicht gemacht. Kennen Sie diese Rechtslage, Weisungslage und Praxis, oder nicht?

Zwar schreibt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4.9.2012 eine Zumutbarkeitsprüfung beim Spracherwerb vor (ob die geforderten Deutschkenntnisse in einem Zeitraum innerhalb eines Jahres in zumutbarer Weise erworben werden können oder nicht). Doch dieses Urteil gilt nur für den Ehegattennachzug zu Deutschen - um den es beim EU-Vertragsverletzungsverfahren aber gerade nicht geht. Zudem wird dieses Urteil von der Bundesregierung und den deutschen Behörden nur völlig unzureichend umgesetzt (vgl. hierzu Bundestagsdrucksache 17/14337).

2. Sie sagen: Die Nachzugszahlen hätten wieder das Niveau von vor der Einführung des Spracherfordernisses erreicht. Auch das ist offenkundig unwahr! Die Zahlen lassen sich leicht nachlesen. Die Fraktion DIE LINKE hat die Entwicklung der erteilten Ehegatten-Nachzugsvisa regelmäßig seit Beginn der Regelung 2007 erfragt. Daraus ergibt sich zweifelsfrei, dass im zeitlichen Zusammenhang der Einführung der Sprachanforderungen die Visaerteilung um etwa 20 bis 25 Prozent zurückging (je nachdem, welche Vergleichszeiträume betrachtet werden). Auch die heutigen Zahlen liegen noch etwa ein Fünftel unterhalb des Wertes von vor der gesetzlichen Neuregelung: 2005 und 2006 lag die Zahl der erteilten Ehegattenvisa bei etwa 40.000, heute liegt sie bei nur noch etwa ca. 32.000 (vgl. BT-Drs. 17/12780, Anlage 2). Für den Rückgang mag es unterschiedliche Erklärungsfaktoren geben, aber der statistische Rückgang ist nicht zu leugnen, und er steht eindeutig in einem zeitlichen Zusammenhang zur Einführung der Sprachanforderungen. Kennen Sie diese Zahlen nicht, oder sind sie den desinformierenden Auskünften der Bundesregierung hierzu ungeprüft gefolgt? Diese behauptete erst jüngst gegenüber der EU-Kommission, es hätte praktisch kaum Auswirkungen der Neuregelung gegeben. Doch die Bundesregierung vergleicht dabei Zahlen aus Jahren nach der Gesetzesänderung mit dem Jahr 2007 - was unredlich und unhaltbar ist, weil im Jahr 2007 die Neuregelung bereits deutlich wirksam war (sie gilt seit dem 28.8.2007, da es keine Übergangsregelungen gab, fiel dieser Zeitraum bis zum Ende des Jahres besonders ins Gewicht).

Sehr geehrte Frau Langenfeld,

Sie sind vermutlich nicht nur Wissenschaftlerin, sondern auch ein politischer Mensch. Das ist, was mich besonders irritiert. Sehen Sie es nicht, oder wollen Sie es nicht sehen, dass es nicht darum geht, dass Einwanderungswillige so schnell wie möglich die deutsche Sprache erlernen und beherrschen. Der Zwang, ein bestimmtes Sprachniveau bereits im Ausland nachzuweisen, ist doch keine Unterstützung der Betroffenen und auch keine Hilfe für sie. Denn sie könnten die geforderten Deutschkenntnisse viel leichter und schneller in Deutschland erwerben, zusammen mit ihren Ehepartnern und mithilfe des hiesigen Sprachkursangebots und durch die Anwendung des Erlernten im Alltag. Die deutsche Sprache lernt man doch in Deutschland noch immer am besten! Im Ausland hingegen ist dies für die Betroffenen häufig mühsam, aufwändig und teuer, nicht selten auch eine Qual. Zudem gehen die Sprachkenntnisse bis zur Einreise in Deutschland häufig wieder verloren, die Betroffenen beginnen in aller Regel den Integrationskurs hier wieder von vorne. Der eigentliche Zweck der Regelung ist nicht die Unterstützung der Betroffenen oder gar wie 2007 vorgegeben die Bekämpfung von Zwangsverheiratungen, sondern eine soziale Selektion des Ehegattennachzugs! Das entnehme ich sogar dem Sachverständigengutachten des SVR des Jahres 2011, in dem es auf Seite 98 heißt:

„Implizit wurde mit den Neuregelungen auch das Ziel verfolgt, den Familiennachzug von Unqualifizierten zu bereits im Land lebenden unqualifizierten Zuwanderern im Allgemeinen und eine ‚Zuwanderung in die Sozialsysteme' im Besonderen zu begrenzen, auch wenn eine solche Absicht weder in der Gesetzesbegründung genannt wird noch durch die Verwaltungspraxis belegbar ist (s. Kap. B.3)."

Diese Kritik wurde im Gesetzgebungsverfahren neben der Linksfraktion auch vom DGB, vom Paritätischen Wohlfahrtsverband und anderen vorgebracht - und sie bewahrheitet sich alltäglich: Der Ehegattennachzug wird vor allem sozial und bildungsbenachteiligten Menschen erschwert, Menschen vom Land, älteren Menschen, denen der Fremdsprachenerwerb in der Regel schwerer fällt als jüngeren, gut ausgebildeten Menschen. Dass Sie diesen Zusammenhang nicht sehen wollen oder können, in jedem Fall aber nicht hierauf eingehen und ein geschöntes Bild der Problematik in der Öffentlichkeit zeichnen, wirft kein gutes Licht auf ein Gremium, das unabhängig und wissenschaftlich die offizielle Politik hinterfragen sollte. Auch der Zeitpunkt ist fatal: Die EU-Kommission klagt zu Recht die Bundesregierung einer zu strikten und nicht menschengerechten Regelung an - und Sie rechtfertigen im Gegenzug diese unverhältnismäßig und unzulässige Beschränkung des Ehegattennachzugs. Ich bin ernsthaft empört und erwarte eine Antwort von Ihnen bezüglich Ihrer Thesen.

Mit dennoch freundlichen Grüßen

Sevim Dağdelen