Das Gesetz zur Einstufung der Länder Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als sichere Herkunftsstaaten ist am 5. November 2014 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt am Folgetag in Kraft. Die mit dem Gesetz verbundene Gesetzesverschärfung ist Teil des sogenannten Asylkompromisses, dem der Bundesrat am 19. September zugestimmt hatte.
Der Bundespräsident hat die von der LINKEN vorgetragenen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Zustandekommen des Gesetzes nicht geteilt und das Gesetz unterzeichnet. Ob ein Verstoß gegen das Urteil des BVerfG von 1996, mit dem dem Gesetzgeber eine besondere Sorgfaltspflicht bei der Beurteilung der Lage in den Herkunftsländern auferlegt wurde, vorliegt, wird die Zukunft zeigen. Damit gilt von nun an die staatliche Vermutung fehlender Fluchtgründe gegenüber den Roma-Flüchtlingen vom Westbalkan.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes verkürzt sich auch die Zeit des absoluten Arbeitsverbots für Asylsuchende auf 3 Monate – der nachrangige Zugang zum Arbeitsmarkt nach Ablauf dieser Frist bleibt (zunächst) bestehen.