Gesetz über die sicheren Herkunftsstaaten soll im Eilverfahren den Bundestag passieren

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Am Dienstag, den 2.7.2014 hat sich die Regierungsfraktion in einer Überraschungsaktion entschlossen, die Gesetzentwürfe zu den sicheren Herkunftsstaaten und zur Änderung der Optionspflicht doch noch auf die Tagesordnung des Bundestages in dieser Woche zu setzen. Aus diesem Grund hatte die CDU/CSU/SPD-Fraktion gestern um 15:48 Uhr eine Sondersitzung des Innenausschusses zur „Beratung" der beiden Gesetzentwürfe für 18:00 Uhr beantragt, um die Fristen für die Behandlung des Gesetzentwurfes am Donnerstag durch den Bundestag noch wahren zu können.

Ob diese Art des Gesetzgebungsverfahrens mit einer gründlichen Prüfung der Einschätzung von Herkunftstaaten als generell "sicher" durch den Gesetzgeber zu vereinbaren ist, erscheint mehr als fraglich. Wie überraschend die Aktion war, zeigt der Umstand, dass die zunächst versäumte erforderliche Genehmigung des Bundestagspräsidenten für eine solche Sondersitzung erst nachträglich eingeholt wurde. 

Die beiden Gesetze werden - wie befürchtet - als Paket zusammengekettet und voraussichtlich am Donnerstag nach kurzer Debatte im Bundestag beschlossen.

Der Bundesrat könnte sein Votum am 11.7.2014 oder erst am 19.9.2014 abgeben, je nach dem, wann und ob es der Koalition gelingt, ein Bundesland aus der bislang noch stehenden Ablehnungsfront gegen das Gesetz „sicherer" Herkunftsstaaten zur Aufgabe der ablehnenden Position zu bewegen.

Mainz, 3.7.2014