Sprachprüfungen als Zugangsvoraussetzung beim Ehegattennachzug unzulässig

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"Die Schikane der Sprachtests im Ausland als Bedingung für den Ehegattennachzug ist mit EU-Recht unvereinbar. Diese Auffassung bestätigt nun das Gutachten des EuGH-Generalanwalts. Danach dürfen Integrationsmaßnahmen kein ‚Instrument der Selektion von Personen oder der Migrationskontrolle sein‘. Das deutsche Recht ist offenkundig mit EU-Vorgaben unvereinbar“, erklärt Sevim Dagdelen, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, den heutigen Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts Maciej Szpunar in der Rechtssache C-579/13.

Dagdelen weiter: „Integrationsmaßnahmen, die eine Integrationsförderung zum Ziel haben, dürfen keine Erfolgspflichten, keine Pflicht zur Ablegung einer Prüfung und auch nicht den Nachweis eines bestimmten Sprach- oder Wissensniveaus vorsehen. Das Votum von Generalanwalt Szpunar ist eindeutig und nimmt sowohl auf die EU-Richtlinie zum Daueraufenthalt und die Richtlinie zur Familienzusammenführung sowie die bisherige Rechtsprechung des EuGH Bezug.

DIE LINKE vertritt seit langem, dass mit solchen selektiven Maßnahmen das Ziel einer Eingliederung der Menschen in die Gesellschaft nicht erreicht wird. Die Sprachtests im Ausland belasten insbesondere sozial ausgegrenzte und ältere Menschen. Tausende Ehegatten werden zum Teil über Jahre hinweg infolge des Sprachtests zwangsweise voneinander getrennt.

DIE LINKE fordert, dass die menschenrechtswidrige Schikane sofort beendet werden muss. Die Bundesregierung sollte bereits vor dem nun zu erwartenden Urteil des EuGH handeln. Das gilt insbesondere für Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier und Justizminister Maas. Schließlich war es die SPD, die die Sprachhürden 2007 mit beschlossen hat und in der Opposition erklärte, die Regelung wieder abschaffen zu wollen. Die derzeit per Erlass geltenden Härtefallregelungen sind in der Praxis jedenfalls weitgehend unwirksam.“

Presseerklärung der Fraktion DIE LINKE
Sevim Dağdelen, Mitglied des Deutschen Bundestages